Bundestag segnet Kinderporno-Sperren im Web ab
Es sei zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen, hatte von der Leyen erklärt, war dann allerdings bei der Debatte und Abstimmung im Bundestag nicht anwesend. Das hinderte die Abgeordneten allerdings nicht daran, mehrheitlich für das Gesetz zu vortieren: 389 stimmten dafür, 128 dagegen und 18 enthielten sich der Stimme.
Nun muss der Bundesrat über das Gesetz verhandeln. Er hatte zuvor schon Bedenken angemeldet, dabei aber vor allem kritisiert, dass die Sperrliste allein vom BKA gepflegt und kontrolliert wird sowie dass Zugriffe auf die gesperrten Seiten gespeichert und den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden sollen. Diese beiden Kritikpunkte hatte die Bundesregierung allerdings am Dienstag ausgeräumt, indem sie den Gesetzentwurf nachbesserte. Am grundsätzlichen Problem, dass Kinderpornografie durch das Sperren von Webseiten nicht verschwindet und es sinnvoller sei, wie viele Kritiker anmerken, gegen die Betreiber der Webseiten vorzugehen, hat sich dagegen nichts geändert. Zumal sich die Sperren umgehen lassen und die im Gesetz festgeschriebenen Kontrollen der Sperrliste, die Zensur verhindern sollen, allenfalls rudimentär erfolgen, nämlich in großen Abständen und nur auf Basis von Stichproben.
Die beim Bundestag eingereichte und von mehr als 134 000 Bürgern mitgezeichnete Online-Petition gegen die Internet-Sperren blieb damit letztlich erfolglos. Die Initiatorin Franziska Heine erklärte in einem Interview mit Der Freitag allerdings schon, eine Verfassungsklage vorzubereiten. (Daniel Dubsky)