Bundesrat segnet Sperren für Kinderporno-Websites ab

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Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das so genannte Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet. Mit diesem sollen Zugriffe auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten blockiert werden. Das BKA pflegt dafür eine Liste mit den zu sperrenden Seiten, an deren Stelle die deutschen Provider eine Seite mit Stopp-Schild anzeigen müssen.

Das Gesetz ist sehr umstritten. Kritiker bemängeln, die Sperren seien leicht zu umgehen und würden im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern kaum helfen, da die Webseiten lediglich gesperrt werden. Sinnvoller sei es, gegen die Betreiber vorzugehen. Die Sperrlisten dagegen könnten der Einstieg in eine weiter reichende Internet-Zensur sein.

Diese Vorwürfe wies Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zurück. Das Gesetz sei ein klares gesellschaftliches Signal für die Rechte der Kinder, erklärte sie. »Es ist zynisch, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen, denn Vergewaltigungen von Kindern können nicht etwas sein, das in der Massenkommunikation zugänglich ist.«

Immerhin wurde das Gesetz kurz vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag noch nachgebessert. So soll die Sperrliste des BKA durch ein Expertengremium kontrolliert werden – wenn auch nur quartalsweise und anhand von Stichproben. Die von den Providern erhobenen Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen nicht wie ursprünglich geplant für die Strafverfolgung genutzt werden, um Internet-Surfer nicht unter Generalverdacht zu stellen.

Genau diese Änderungen und die Umfirmierung in Zugangserschwerungsgesetz sind bereits Anlass für eine Verfassungsbeschwerde durch den Abgeordneten Jörg Tauss. Er meint, das Gesetz sei im Laufe des parlamentarischen Verfahrens substanziell verändert worden, ohne dass es eine neue 1. Lesung im Bundestag gegeben habe. (Daniel Dubsky)

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