Google Street View in Deutschland weiter umstritten

Der von Google angekündigte Start von Street View in Deutschland sorgt für Diskussionen. So erklärte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar, er sei ziemlich überrascht gewesen, dass das Online-Tool, mit dem Hausbesitzer und Mieter der Abbildung ihrer Häuser widersprechen können, schon nächste Woche bereit stehen soll. »Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt«, erklärt er und kritisiert vor allem, dass Google nur für den relativ kurzen Zeitraum von vier Wochen Widersprüche entgegen nehmen will und den Beginn dieser Frist auch noch in die Sommerferien verlegt hat. Zudem weigere sich der Suchmaschinenbetreiber, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der Bürger zu beantworten. Das lasse »durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorab-Widersprüche interessiert ist.«
Caspar bemängelt auch, dass es von Google bislang keine Informationen gibt, was mit den Daten der Widersprechenden geschieht. Ähnlich sieht das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Er warnt, es dürfe nicht dazu kommen, »dass Google die persönlichen Identifikationsdaten, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anfallen, auf Dauer zentral speichert oder zu anderen Zwecken verwendet.«
Schaar betont, er halte es für ein positives Signal, dass Google bereits vor Monaten zugesagt hat, Widersprüche zu berücksichtigen. Es blieben allerdings wichtige Fragen offen. So müsse ein Widerspruch auf Dauer möglich sein und nicht nur in einem engen Zeitfenster. Zudem sei eine Voraussetzung für den Start von Street View nicht nur, dass Aufnahmen von Gesichtern, KFZ-Kennzeichen und – wo gewünscht – Häusern verpixelt im Internet gezeigt werden, sondern dass die Verpixelung auch in den Rohdaten vorgenommen werde, die in den USA gespeichert sind.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte in einem Interview, man müsse »sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, dem Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann.« Das Widerspruchsrecht begrüße er.
((Update))
Google hat inzwischen klargestellt, dass auch nach dem Start von Street View in Deutschland das Unkenntlichmachen von Häusern und Wohnungen beantragt werden kann. Nur wer will, dass dies zum Start bereits erledigt ist, muss die Fristen einhalten: den 21. September 2010 für Anträge per Brief und den 15. September, 23:59 Uhr, für Anträge mit dem Online-Tool. Andernfalls gehen die Bilder erst einmal online.
Zudem weist Google darauf hin, dass Unkenntlichmachungen endgültig sind und nicht rückgängig gemacht werden können. Es ist also davon auszugehen, dass sie am Original-Material vorgenommen werden, so wie Datenschützer das fordern.