EU leitet Wettbewerbsuntersuchung gegen Google ein

Wie die EU-Kommission mitteilt, hat man jetzt ein kartellrechtliches Prüfverfahren eingeleitet. Das bedeute nicht automatisch, dass Verstöße gegen die europäischen Kartellvorschriften vorliegen, so die Wettbewerbshüter, sondern nur, dass man eingehend untersuchen werde, ob dies der Fall ist.
Konkret geht man dem Verdacht nach, dass Google in seinen Suchergebnissen die Seiten von konkurrierenden Angeboten herabstuft und die eigenen Angebote bevorzugt platziert. Zudem hat Google möglicherweise den Quality Score konkurrierender Angebote manipuliert, um den Preis bei der Listung in den bezahlten Suchergebnissen zu beeinflussen.
Außerdem geht es um Vorwürfe, Google verhindere mit Ausschließlichkeitserklärungen, dass Werbepartner auf ihren Seiten Anzeigen von anderen Werbeplattformen beziehen. Solche Ausschließlichkeitsvereinbarungen soll man möglicherweise auch Computer- und Software-Vertrieben auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszubremsen. Und zu guter Letzt will die EU-Kommission untersuchen, ob es Beschränkungen bei der Übertragung von Daten aus Online-Werbekampagnen bei Google zu anderen Werbeplattformen gibt.
Beschwerden über wettbewerbswidriges Verhalten durch Google liegen der EU-Kommission vom britischen Preisvergleichsportal Foundem und der französischen Rechtsuchmaschine Ejustice.fr vor sowie vom Preisvergleichs- und Bewertungsportal Ciao, das mittlerweile zu Microsoft gehört.
Auch andere Firmen werfen Google wettbewerbswidriges Verhalten vor, in Deutschland etwa Euro-Cities und Hot-Maps, die sich beim Bundeskartellamt beschwert haben. In den USA läuft bereits eine Wettbewerbsuntersuchung gegen den Suchmaschinenbetreiber, die der bislang aber relativ cool konterte: es könnten eben nicht alle Webseiten an der Spitze der Ergebnislisten stehen – weniger relevante Seiten würden weiter hinten auftauchen und seien darüber verständlicherweise nicht glücklich.
Doch die Untersuchung der EU birgt natürlich das Risiko einer stattlichen Strafe, sind die europäischen Wettbewerbshüter doch für ihre harten Urteile bekannt. Das musste im vergangenen Jahr erst der Chipriese Intel erfahren, der zur Zahlung von 1,06 Milliarden Dollar verdonnert wurde.