EU-Richtlinie zwingt Finanzämter zu Rücknahme des digitalen Signaturzwangs

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Eine EU-Vorgabe von letztem Jahr zwingt die Bundesregierung, das Umsatzsteuergesetz zu verändern. Nach diesem war – auch nach einer vorhergehenden EU-Vorgabe – vorgeschrieben, eine qualifizierte elektronische Signatur an Rechnungen anzuhängen oder sie per EDI zu versenden.

Das hatte für Großunternehmen mit vielen Rechnungen tatsächlich Kosten gespart, für kleinere lohnte sich das elektronische Verfahren nicht – viele Firmen, sogar Steuerberater, gingen deshalb dazu über, von ihren Rechnungsstellern wieder die herkömmlichen »echten« Unterschriften mit Kugelschreiber und Papier zu verlangen, um keinen Ärger mit dem Finanzamt durch nicht nachvollziehbare Rechnungen zu bekommen.

Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie nähme ihnen nun den (manchmal kostspieligen) Zwang für alle Umsätze, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen. Allerdings muss das Parlament dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Elektronische Unterschriften werden nach wie vor noch anerkannt, sind aber nicht mehr Pflicht – wenn dernn das Parlament zustimmt.

Um die »Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts« auch bei elektronischen Unterschriften (etwa in PDFs gepackte eingescannte) zu gewährleisten, muss der Empfänger nun selbst dafür Sorge tragen, dass die Herkunft geprüft werden kann und der Inhalt unverändert ist. Nach dem neu formulierten Paragraphen 13(1) heißt es: »Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können«.

Und so will man das eine bürokratische Hindernis durch ein anderes ersetzen: Die Pflicht zu mehr Aufmerksamkeit bei der Rechnungsprüfung.

Trotzdem stimmt es, dass elektronische Authentifizierung Kosten sparen kann. Welche elektronischen Signaturen europaweit identisch rechtssicher seien, ist dem Verband elektronische Rechnung schon seit vergangenem Jahr nicht klar – die EU-Vorgabe hatte die Einzelheiten, welche Informationen zur Rechtssicherheit vorhanden sein müssen, seinerzeit nicht exakt genug vorgegeben.

Wohl wegen der Probleme, die in verschiedenen Staaten auftraten, nimmt die EU mit ihrer neuen Richtlinie die vorherige zurück.

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