Fernabsatz: Neue Vorschriften zum Widerruf

Weil der EuGH die deutschen Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf kassiert hatte, musste die Politik nachbessern und tat das Ende Mai 2011. Seit heute gelten nun die neuen Regelungen, nach denen ein Verbraucher Wertersatz dann leisten muss, wenn er das gekaufte Produkt stärker genutzt hat, als das für eine reine Prüfung der Eigenschaften und Funktionen notwendig gewesen wäre. Ein Ausprobieren und Zurückschicken bei Nichtgefallen ist weiterhin möglich, wer jedoch die zwei Wochen, in denen der Kauf widerrufen werden kann, für den Dauereinsatz des Produktes nutzt, muss Wertersatz leisten.
Shop-Betreiber können die bisherige Widerrufsbelehrung allerdings bis zum 4. November 2011 weiter nutzen. Spätestens ab dem 5. November 2011 müssen sie diese jedoch anpassen, wofür der Gesetzgeber auch eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bereitgestellt hat.
(Quelle kleines Bild oben: Visual Concepts – Fotolia.com)