Abmahnungen des ULD wegen Facebook haben bislang kaum Erfolg

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In einer aktuellen Pressemitteilung bezeichnet das ULD die Ergebnisse seiner Bemühungen als »enttäuschend«. Gerade mal eine einzige Fanpage wurde nach Aufforderung der Datenschützer deaktiviert und nur jeweils drei öffentliche und private Stellen gaben die geforderte Stellungnahme ab. Der Rest ignorierte das ULD schlicht, das den Einsatz von Facebook für einen Verstoß gegen Bundes- und Landesdatenschutz hält und bereits im August ankündigte, gegen Website-Betreiber vorzugehen. Die lassen es augenscheinlich darauf ankommen, selbst die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und die IHK lassen sich nicht abhalten. Sie würden zum »zivilen Ungehorsam« ermutigen, kritisiert ULD-Chef Thilo Weichert, und das nur, damit ein »Internetdiensteanbieter, der meint, nicht durch deutsches Datenschutzrecht gebunden zu sein, für sich Werbung machen« könne. »Staatskanzlei und IHK sollten sich nicht feige wegducken; sie sollten jetzt zumindest dem Gesprächsangebot des ULD folgen, das auf eine schnelle und hinsichtlich des Verfahrens einvernehmliche gerichtliche Klärung hinausläuft«, sagte Weichert. »Der Umfang und die Art der Rechtsverweigerung in Sachen Datenschutz durch private und öffentliche Stellen in unserem Bundesland in dieser Sache sind für mich erschreckend.«

Zum Stand der Verhandlungen mit Facebook sagte Weichert, dort gäbe es Überlegungen eine Informationsseite zur Reichweitenanlyse einzurichten, einen Widerspruch gegen die Analyse des Surf-Verhaltens wolle das soziale Netzwerk aber nicht ermöglichen. Hier berufe sich Facebook auf einen angeblich bestehenden Vertrag mit seinen Nutzern. Für Nicht-Mitglieder sei dagegen ein Ausschluss aus der Reichweitenanalyste denkbar.

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