EuGh verbietet Internet-Filter

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Im Deutschland hatte man lange kontrovers über das gleiche Thema diskutiert; die damalige Familienministerin Ursula Von der Leyen stolperte fachlich ebenfalls über die von ihr vorgeschlagenen Internetfilter. Diese hätten die Hintertür für eine Zensur geöffnet, meuterten ihre Widersacher und nannten die Ministerin fortan spötttisch »Zensursula«.

Mittlerweile ist das Problem in Deutschland gelöst: Kinderpornografie- und andere rechtsverletzende Websites werden kurzerhand gelöscht und abgeschaltet statt einfach nur mit (leicht zu umgehenden) Filtern verborgen.

In die gleiche Richtung wie Von der Leyens Vorschlag bewegte sich der belgische Vorstoß bezüglich Internetsperren. Auch dieser hat es nicht weit gebracht: Der EuGH hält ihn für grundrechtswidrig.

»Internet-Zugangsprovider dürfen nicht zum Aufbau einer Sperrinfrastruktur verpflichtet werden«, zitiert eco das Urteil. Die Anordnung eines belgischen Gerichts gegen den Internet-Provider Scarlet Extended erklärte der Europäische Gerichtshof nun für ungültig. Scarlet Extended SA hätte auf eigene Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Urheberrechtsverstöße finden und unterbinden sollen.

Das EugH-Urteil gegen das belgische Gericht sei ein richtungsweisendes, »das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt«, kommentiert eco-Vorstand Oliver Süme in einer aktuellen Stellungnahme.

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