Apple setzt sich durch: Düsseldorfer Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy Tab

Derr koreanische Hersteller darf weder das Galaxy Tab 10.1 noch das Galaxy Tab 8.9 in Deutschland vertreiben, entschied das Düsseldorfer Gericht heute am 31.01.2012. Samsung habe zwar nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt, doch verstoße mit seiner Werbung gegen da UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Samsung ahme das iPad in unlauterer Weise nach und nutze »das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter aus.«
Nicht die Design-Klagen Apples seien ausschlaggebend: Eine ältere US-Patentanmeldung für das »Ozolins-Design«, das für einen rahmenlosen Flachbildschirm vergeben worden sei, beweise, dass Samsung nicht gegen Apples Designrechte verstoße. Das Galaxy Tab unterscheide sich zudem ausreichend von Apples Geschmacksmuster – während das iPad zweiteilig sei, bestehe das Samsung-Tablet aus drei Teilen.
Das nun herangezogene UWG-Urteil gelte allerdings ausschließlich für Deutschland – eine Ausweitung des Urteils auf den europäischen Raum sei mangels Zuständigkeit des Gerichtes nicht möglich. Die Entscheidung betreffe zudem nicht das Galaxy Tab 10.1N – das Urteil dazu werde erst am 09.02.2012 unter Aktenzeichen 14c O 292/11 getroffen.
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