Streit mit usedSoft: Oracle macht Rückzieher vor dem EuGH

PolitikRecht

„Oracle gibt vor Europäischem Gerichtshof zu, dass die Unterscheidung zwischen körperlicher und Online-Übertragung unerheblich ist“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Gebraucht-Händlers. Der Kammer-Präsident des Europäischen Gerichtshofs werfe Oracle „irreführende Argumentation“ vor.

Eine endgültige richterliche Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen – sie werde voraussichtlich noch in diesem Jahr getroffen.

Hintergrund der Meldung war, dass Oracle vor dem Europäischen Gerichthof (EuGH) im Streit um die Softwareverbreitung über das Internet eine entscheidende Rechtsposition aufgeben musste: „In der mündlichen Verhandlung gestand der Software-Multi ein, dass die Unterscheidung zwischen körperlicher und Online-Übertragung von Oracle-Software unerheblich ist, wenn es um die Frage geht, ob Oracle-Software der Erschöpfung unterliegt“. Es bestehe also kein Unterschied, ob die Software per Datenträger oder über das Internet vertrieben werde. „Beide Wege führen zum selben Ergebnis“, habe die Oracle-Anwältin zugeben müssen.

Kammer-Präsident Skouris hätte Oracle daraufhin „irreführende Argumentation“ vorgeworfen.
Die Trennung der verschiedenen Vertriebswege sei durch Oracle „künstlich erfolgt, um den Gebrauchtmarkt zu verhindern“, zitiert die PR-Meldung usedSofts Anwalt Andreas Meisterernst. Dies Trennung  sei jedoch mit dem im EU-Recht verbindlich verankerten Erschöpfungsgrundsatz nicht vereinbar.

(Bildquelle: ferkelraggae – Fotolia.com)

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen