IT-Verbände gegen neue Vorratsdatenspeicherungsregel

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Die Verbände unterstützen die harte Haltung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und fordern “Keine nationale Zwischenlösung ohne dauerhaft gesicherte EU-rechtliche Grundlage”.

Die Telekommunikationsunternehmen, die Daten für staatliche Behörden speichern und vorhalten müssen, benötigten Rechts- und Planungssicherheit, erklärt der unabhängige Telekommunikationsverband VATM. Man spreche sich gegen eine nationale Überganglösung aus und riskiere lieber das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren der EU – zu diesem läuft die Stellungnahmefrist heute aus.

Es mache wenig Sinn, jetzt eine nationale Zwischenregelung aufzusetzen, während der EU-Rechtsrahmen gerade überarbeitet werde. Man warte auf eine “dauerhaft gesicherte gesetzliche Grundlage”.

Der VATM beschreibt den Hintergrund: “Die EU-Kommission arbeitet an einer Reform der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und hat für diesen Sommer einen ersten Entwurf angekündigt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit mit den Grundrechten wird ebenfalls erwartet. Zugleich wurde die Bundesregierung jedoch Ende März 2012 von der EU-Kommission zur erneuten Umsetzung der bislang noch geltenden Richtlinie aufgefordert, nachdem das deutsche Umsetzungsgesetz im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist.”

Man fürchte Ausgaben der deutschen Telekommunikationshersteller in mehrstelliger Millionenhöhe wie schon in der Verganenheit einmal, beschreibt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Situation. Die TK-Wirtschaft sei bereits jahrelang in Vorleistung gegangen, “da die Investitionskosten für staatliche Überwachungsmaßnahmen bislang von den Unternehmen alleine getragen werden müssen und es keine Entschädigungsregelung hierfür gibt”, so der VATM-Geschäftsführer.

(Bildwuelle: vaso – Fotolia.com)

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