Apple erwirkt Europaverbot für Samsungs Galaxy Tab 7.7

MobileTablet
Hat nun Europaverbot: Das Samsung Galaxy Tab 7.7 (Bild: Samsung)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht durch das Galaxy Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster verletzt und hat daher auch der koreanischen Samsung-Muttergesellschaft den Vertrieb des 7-Zoll-Geräts in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, wie es in einer Mitteilung heißt. Der deutschen Samsung-Tochter hatte das Landgericht Düsseldorf schon am 24. Oktober 2011 den Verkauf hierzulande untersagt. Ein europaweites Verkaufsverbot lehnte es jedoch ab, weil es in der rechtlich selbständigen deutschen Tochter Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sah, was für eine zulässige Klage in Deutschland erforderlich ist.

Das OLG geht hingegen davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist. Sie erwecke jedenfalls den Anschein, unter anderem auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass sie für ihre Mutter handle. Die beiden Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

Einen zweiten Eilantrag Apples, der auch ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 N erwirken sollte, lehnte das Gericht jedoch ab. Damit bestätigte es die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar, wonach das gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 modifizierte 10-Zoll-Tablet das iPad weder unerlaubt nachahmt noch Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt.

Auch in den USA geht der Streit zwischen Apple und Samsung weiter. Da erneute Vermittlungsgespräche in der vergangenen Woche laut Reuters gescheitert sind, läuft alles auf einen großen Prozess hinaus. Apple-CEO Tim Cook sowie Samsungs Vice Chairman Choi Gee-sung und Mobile-Chef Shin Jong-kyun hatten sich der Nachrichtenagentur zufolge abseits des Lichts der Öffentlichkeit getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Die Verhandlungen gingen aber ebenso ergebnislos zu Ende wie die ersten derartigen Gespräche im Mai. Der Beginn des Hauptverfahrens in San Jose ist für den 30. Juli angesetzt. Doch auch danach können die Parteien ihren Streit noch außergerichtlich beilegen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

<!– Tipp: Kennen Sie sich mit Tablets aus? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf ITespresso.de. –>Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Lesen Sie auch :