US-Behörden suchen nach Handhabe gegen Kim Schmitz´ neue Filehosting-Pläne

Megaupload-Gründer Kim “Dotcom” Schmitz arbeitet an einem neuen Cloud-Schließfachdienst namens Mega, der unter der Internetadresse Me.ga erreichbar sein soll. Die neue Plattform im Januar 2013 an den Start gehen. Das hat er bereits vor einigen Tagen im Interview mit Wired erklärt. US-Behörden schießen nun jedoch quer: Ihrer Ansicht nach verstößt er damit gegen die gerichtlichen Auflagen für seine Freilassung auf Kaution.
Das US-Justizministerium hatte Schmitz zusammen mit sechs weiteren Männern angeklagt und ihnen vorgeworfen, 175 Millionen Dollar mit Piraterie verdient zu haben. Außerdem wurden Schmitz’ Vermögenswerte sichergestellt und seine Auslieferung aus Neuseeland beantragt.
Die USA hoffen noch immer auf seine Auslieferung und argumentieren jetzt zusätzlich damit, Schmitz habe durch seine “Mega”-Pläne gegen seine Kautionsauflagen verstoßen. Um seine Freilassung auf Kaution zu erreichen, hatte er nach Gerichtsunterlagen unter Eid versichert, während des laufenden Auslieferungsverfahrens weder Megaupload.com reaktivieren noch eine ähnliche Unternehmung aufbauen zu wollen. Eine Anhörung zu der von den USA beantragten Auslieferung ist für den März angesetzt.
Schmitz’ US-Anwalt hingegen meint, die Ankläger griffen nach einem Strohhalm: Ein von Grund auf neu konzipiertes Technologieunternehmen wie Me.ga umfasse die beeidigte Erklärung nicht. “Kim Dotcom ist unschuldig, für ihn gilt die Unschuldsvermutung”, sagte er. “Und er hat das Recht, Neuerungen einzuführen und in der Technologiebranche zu arbeiten wie jeder andere unschuldige Neuseeländer.”
Für die Neugründung Mega sollen keine Hostingfirmen in den USA benutzt werden. Außerdem vermeidet Schmitz die Domain .com, um Maßnahmen von US-Behörden auszuweichen. Mit .ga bedient er sich der Länderdomain des afrikanischen Staats Gabun. Schmitz sagt Copyright-Inhabern außerdem direkten Zugriff zur Löschung von gespeicherten Dateien zu – wenn sie zuvor erklären, die Betreiber von Mega nicht für eventuelle Verstöße verantwortlich zu machen.
Der grundlegende Unterschied zu Megaupload und dessen Geschäftsmodell besteht aber in der Verschlüsselung der von Nutzern hochgeladenen Dateien. Auch die Betreiber des Speicherdienstes sollen keinen Zugriff zu ihnen haben und somit in keiner Weise für die Inhalte verantwortlich sein. “Sie verfügen über die Schlüssel für das, was Sie in der Cloud speichern, nicht wir”, verspricht die Website von Mega. Die Verschlüsselung soll transparent im Browser und ohne vorhergehende Installation einer Software erfolgen.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]