Japan führt Steuern für ausländische Onlineangebote ein

Japan hat angekündigt, die Mehrwertsteuer auch auf digitale Angebote aus dem Ausland anzuwenden. Damit soll verhindert werden, dass Firmen wie Amazon oder Apple für Verkäufe in Japan gar keine Steuern zahlen. Als Vorbild dient das Mehrwertsteuermodell für Online-Inhalte der Europäischen Union. Das japanische Finanzministerium will bis 2014 aber noch herausfinden, wie sich die Steuer überhaupt eintreiben lässt – zum Beispiel wenn ein Anbieter gar keine Niederlassung in Japan hat.
Wie die Japan Times berichtet, soll ab April 2013 ein Steuersatz von 8 Prozent für solche Inhalte gelten. Zum Oktober 2015 wird er auf 10 Prozent angehoben. Der Mehrwertsteuersatz beträgt in Japan derzeit nur 5 Prozent, steigt aber laut Hamburger Abendblatt bis 2015 stufenweise auf 10 Prozent an.
Bisher fällt in dem Land für digitale Produkte nur dann die Mehrwertsteuer an, wenn sie von einem japanischen Unternehmen angeboten werden – in der Annahme, dass ausländische Firmen ihre Steuern in der Heimat zahlen. Die japanischen Anbieter halten das für einen massiven Standortnachteil. Sie forderten daher von der Regierung, das Steuerloch zu stopfen, da sie sonst sie im Preiskampf nicht mithalten könnten.
Das Steuermodell von Firmen wie Amazon, Apple oder auch Google wird derzeit in mehreren Ländern untersucht. Nachdenklich stimmt Regierungen zum Beispiel, wie es sein kann, dass Apple außerhalb der USA auf seine Gewinne weniger als zwei Prozent Steuern zahlt. Großbritannien hat erst kürzlich Vertreter von Amazon und Google befragt. In Frankreich steht Amazon wegen Steuerflucht in der Kritik.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]