Schlappe für Apple: Galaxy-Tablets dürfen runde Ecken haben

Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass die abgerundeten Ecken von Samsungs Tablets nicht gegen ein Apple-Patent verstoßen. Das Urteil gilt für die Modelle Galaxy Tab 10.1, 8.9 und 7.7. Im vergangenen Jahr hatte bereits ein britisches Gericht in der gleichen Frage zugunsten von Samsung entschieden.

“Wir glauben weiterhin, dass Apple nicht die ersten waren, die ein Tablet mit rechteckiger Form und abgerundeten Ecken entworfen haben, und dass sich die Ursprünge von Apples geschütztem Design in zahllosen Beispielen finden”, kommentierte ein Sprecher des koreanischen Elektronikkonzerns gegenüber der Agentur Reuters das Urteil.
Wie der Patentblogger Florian Müller berichtet, bezieht sich das niederländische Gericht in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf eine frühere Entscheidung aus Großbritannien. Das britische Berufungsgericht, das das Urteil des High Court in London bestätigt habe, habe das zugrunde liegende Problem europaweit gelöst, schreibt Müller, der Firmen wie Oracle und Microsoft in Patentfragen berät.
Zudem weigerte sich das Gericht in Den Haag, Apples Klage auf Samsungs Galaxy Tab 10.1v – einer leicht modifizierten Variante des Galaxy Tab 10.1 – auszuweiten. Apple habe seine Vorwürfe in der vorgegebenen Frist nicht ausreichend begründet, heißt es weiter im Blog FOSS Patents.
Müller weist zudem darauf hin, dass das britische Urteil nicht europaweit gültig wäre, wenn es ein technisches Patent betreffen würde. Sogenannte Design-Patente (Geschmacksmusterschutz im deutschen Juristen-Jargon) vergibt und verwaltet das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, also eine EU-Behörde. Es ist für Marken, Modelle und Muster zuständig. Mit technischen Patenten beschäftigt sich das Europäische Patentamt, das jedoch keine EU-Behörde ist. Die Durchsetzung von Ansprüchen aus dort registrierten Schutzrechten unterliegt der nationalen Gerichtsbarkeit der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.
Apples Anspruch auf die Erfindung von “runden Ecken” ist auch Gegenstand eines Rechtsstreits mit Samsung, der in Düsseldorf verhandelt wird. Das dortige Landgericht hat Müller zufolge das Verfahren derzeit ausgesetzt, um von Samsung vorgelegte Beweise zu prüfen, die die Gültigkeit des eingetragenen Geschmacksmusters infrage stellen. Eine erneute Überprüfung durch das Harmonisierungsamt könne sich Müller zufolge über Jahre hinziehen.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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