US-Richterin lässt Sammelklage gegen Stichwortsuche in Gmail zu

US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh hat eine Sammelklage gegen Google zugelassen. Die Kläger beschweren sich, dass die der automatische Scan von E-Mail-Inhalten durch Google gegen US-amerikanische Abhörgesetze verstößt. In ihrer Entscheidung wies Koh Googles Einwände zurück. Der Konzern hatte beantragt, die Klage abzuweisen.
Google verteidigte sich mit dem Argument, die Nutzer hätten dem praktizierten Verfahren zugestimmt, indem sie die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben. Sie erhielten im Gegenzug die Dienstleistung eines E-Mail-Providers, zu dessen üblichen Geschäftsablaufen auch das Durchsuchen von E-Mails nach Stichworten gehöre. Anderen Nutzern, die Nachrichten an Gmail-Nutzer verschickten, wäre die Praxis E-Mails zu scannen, um Spam auszufiltern und zielgerichtete Anzeigen auszuliefern ebenfalls. Daher könne auch von ihrem indirekten Einverständnis ausgegangen werden.
“Googles angebliches Mitlesen von E-Mail-Inhalten wird vor allem eingesetzt, um Nutzerprofile zu schaffen und gezielte Werbung auszuliefern – und beides hat nichts mit der Übermittlung von E-Mails zu tun”, so die Richterin. Googles Geschäftsbedingungen und Richtlinien zur Privatsphäre wiesen nicht eindeutig darauf hin, dass E-Mail-Inhalten mit der Absicht gescannt werden, entsprechend den so ermittelten Interessen der Nutzer maßgeschneiderte Anzeigen einzublenden. Das bei Nicht-Gmail-Nutzern vorausgesetzte Einverständnis nannte sie eine “weit hergeholte These”.
“Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung und denken über unsere weiteren Optionen nach”, erklärte ein Google-Sprecher. “Das automatische Scannen erlaubt uns, den Gmail-Nutzern mehr Sicherheit und Schutz vor Spam sowie großartige Features wie den sortierten Eingang zu bieten.”
Auch Yahoo verfolgt den Verlauf der Sammelklage sicher aufmerksam, da es die E-Mails seiner über 300 Millionen Nutzer ebenfalls scannt, um gezielt Werbung auszuliefern. Microsoft verzichtet bei Outlook.com dagegen darauf, wie der Konzern bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont. Allerdinsg scannt auch Microsoft E-Mail-Inhalte, um gegen Spam und andere unerwünschte Aktivitäten vorzugehen. Außerdem nutzt es den Betreff, vom Nutzer preisgegebene persönliche Informationen sowie seine Websuche, um maßgeschneiderte Inserate auszuliefern.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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