Abmahnung von Streaming-Nutzern: nur ein Missverständnis?

PolitikRechtWorkspace
Johannes von Rüden Rechtsanwalt

Die Anwälte von Abmahnhelfer.de haben in den vergangenen Tagen eigenen Angaben zufolge bereits über 1000 Telefongespräche mit Personen geführt, die wegen Urheberrechtsverletzungen auf dem Porno-Streaming-Portal Redtube abgemahnt wurden. Dabei geht es vor allem um den Film “Amandas Secrets” – aber auch wegen “Miriam´s Secrets”, “Dream Trip” und “Glamour Show Girls” haben tausende Nutzer Abmahnungen bekommen.

Update 11. Dezember 8 Uhr 26: Bei den derzeit ebenfalls massenhaft versandten, nahezu gleichlautenden E-Mails handelt es sich um Trittbrettfahrer, die lediglich versuchen, die aktuelle Aufmerksmakeit für das Thema auszunutzen und im Mail-Anhang Schadsoftware verbreiten. Diese Mails sollten Empfänger am besten löschen, den Anhang auf keinen Fall öffnen – auch wenn aktuelle Virenscanner ihn in der Regel als Malware identifizieren. Mehr dazu hier.

Das Ungewöhnliche daran ist, dass die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen nicht Filesharer, sondern Streaming-Nutzer abmahnt – das erste Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, dafür allerdings gleich massenhaft wie auch andere, durch die Verteidigung von Verbrauchern in Abmahnverfahren bekannte Kanzleien mitteilen.

Johannes von Rüden Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Johannes von Rüden zur derzeitigen, massenhaften Abmahnung von Streaming-Nutzern: “Wahrscheinlich großer Humbug”

Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der hinter Abmahnhelfer.de stehenden Kanzlei Werdermann | von Rüden hatte am Montagmorgen bereits Akteneinsicht und kann daher von Details des Verfahrens berichten. Demnach sind bislang offenbar ausschließlich Anschlussinhaber der Telekom betroffen. Anhand der Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei U+C sei zudem ersichtlich, dass zehntausende Internetanschlussinhaber abgemahnt wurden. “Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden oder bereits wurden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können”, so der Rechtsanwalt.

Die bei seiner Kanzlei eingegangenen Abmahnungen gingen auf mehrere Auskunftsbeschlüsse unterschiedlicher Kammern des Landgerichts Köln zurück, in dessen Gerichtsbezirk die Telekom ihren Sitz hat. In dem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 12. August 2013 sind unter dem Aktenzeichen 226 O 86/13 alleine 1000 IP-Adressen gelistet, die in den Tagen zuvor auf den Film “Amanda’s Secrets” zugegriffen haben sollen.

Herstellerin des Films sei demnach die in Barcelona ansässige “Serrato Consultors S. L.”. Diese habe am 20. Juni 2013 sämtliche Auswertungsrechte an die Berliner Firma “Hausner Productions” übertragen, die die für das aktuelle Verfahren wesentlichen Rechte wiederum am 18. Juli 2013 an die nun abmahnende Schweizer “The Archive AG” übertrug.

“Alleiniger Zweck der The Archiv AG ist es offenbar, Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen, insbesondere im Bereich von Streaming-Angeboten, Tauschbörsen, P2P-Filesharing-Netzwerken sowie Download- und Progressive Download-Angebote”, so von Rüden.

Die IP-Adressen der Abgemahnten sollen mittels der Software “GLADII 1.1.3.” der itGuards Inc. festgestellt worden sein. Der abmahnende Anwalt Daniel Sebastian erklärt die Feststellung der IP-Adressen folgendermaßen: “Dateien bzw. Dateibündel werden eindeutig durch eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht.”

Kölner Gericht getäuscht?

Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken, würden diese zur Probe heruntergeladen. “Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten”, hieße es weiter. Erst nach dieser Probe würde mit der Protokollierung der Daten begonnen.

“Wir haben uns bewusst mit Spekulationen zurückgehalten und uns auch nicht an diesen beteiligt. Aber aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will. Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein. Das Landgericht Köln sollte offenbar hinters Licht geführt werden”, so von Rüden in einer Pressemitteilung.

Betroffenen rät der Anwalt zu Gelassenheit und zur genauen Prüfung der Ansprüche. Eine Unterlassungserklärung sollten sie nicht abgeben. Seiner Ansicht nach unterlag das Gericht einem “deutlichen Irrtum” als es dem Antrag stattgab.

In dem Beschluss heiße es wörtlich “Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.” Allerdings steht in dem Antrag laut von Rüden nichts von einer Tauschbörse. “Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde”, erklärt der Anwalt.

Unklare Rechtslage beim Streaming

“Rechtlich ist noch unklar, ob im Wege des Streamings überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann”, erklärt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. “Da die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig auf Redtube verbreitet worden sind, gehe ich davon aus, dass hier eine legale Privatkopie auf Seiten der Nutzer gegeben ist.”

Das sieht auch Rechtsanwalt Tobias Röttger so. Er schreibt: “Das Thema Streaming ist rechtlich äußerst umstritten. Bisher existiert keine nennenswerte gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, so dass weiterhin die Frage ungeklärt ist, ob es sich hierbei überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt.”

Röttger hat in seinem Blog auch die abmahnende Kanzlei U+C unter die Lupe genommen. U+C habe bereits in der Vergangenheit insbesondere durch die Ankündigung eines “Pornoprangers” auf sich aufmerksam gemacht. Dort wollte man Namen von Abgemahnten veröffentlichen, die angeblich per Filesharing solche Filme verbreitet haben und keine Zahlung an U+C leisteten. Auch sei von der Kanzlei bereits “eine Vielzahl von Online-Shop-Besitzern wegen angeblich wettbewerbswidriger AGB abgemahnt” worden.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen