Trittbrettfahrer verbreiten mit Streaming-Abmahnungen per E-Mail Malware

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(Bild: shutterstock/BackgroundStore)

Die Aufregung aufgrund der vor einigen Tagen von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der The Archive AG massenhaft per Post versandten Abmahnungen nutzen Kriminelle derzeit aus. Sie verschicken per E-Mail ein in Form und Inhalt weitgehend ähnlichen Text. Wie bei den von den Regensburger Anwälten versandten Briefen wird die Urheberrechtsverletzungen an den urheberrechtlich geschützten Videos “Amanda´s Secret”, “Miriam´s Secret” beziehungsweise “Miriam´s Adventures”, “Hot Stories” und “Glamour Show Girls” beanstandet.

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Aktuelle Virenscanner erkennen die mit der gefälschten Abmahnung ausgelieferte Malware (Screenshot: ZDNet.de).

Des Weiteren werden die angeblichen Nutzerdaten sowie Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung genannt. Auffällig hierbei ist allerdings, dass die angegebene Uhrzeit nicht dem korrekten Format entspricht. Beispielsweise sollen Empfänger einen der Filme am 5.12.2013 um 24:26:04 Uhr abgerufen haben, bei ITespresso-Leser Glenn wird bereits ein angebliches Vergehen in der Zukunft mit einem ebenfalls ungewöhnlichen Uhrzeitformat abgemahnt – am 13.12.2013 um 21:63:55. Andere berichten von ähnlich absurden Zeiten.

Außerdem weist die angegebene in einem von der ITespresso-Schwestersite ZDNet näher analysierten Fall die IP-Adresse auf Tokyo als Standort hin – obwohl die Mail angeblich aus Regensburg kommt. Darüber hinaus ist die Benutzerkennung falsch.

Im Gegensatz zur Abmahnung der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen enthält die offensichtliche Phishing-Mail keine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, sondern listet nur finanzielle Details zur angeblichen Ermittlung auf. Als untrügliches Zeichen für eine Phishing-Mail wird der Empfänger dann aufgefordert, eine angehängte Datei zu öffnen.

Darin befinden sich allerdings nicht die versprochenen Daten, sondern eine Malware, die von aktuellen Virenscannern aber erkannt wird. Inzwischen warnt sogar die für die echte Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen bereits vor den Nachahmungen.

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Die Versender der echten Streaming-Abmahnungen distanzieren sich von den per Mail versandten Nachahmungen und wollen gegen deren Versender vorgehen (Screenshot: ITespresso).

Die Mail sollte also am besten sofort gelöscht werden. Auch wer eine echte per Briefpost erhalten hat, braucht sich nach Ansicht Anwälten nicht allzu viele Sorgen zu machen. Beispielsweise Udo Vetter, Anwalt für Strafrecht und Betreiber des Blogs Lawblog.de ist etwa der Ansicht, dass sie bereits aus formalen Gründen unwirksam ist.

“Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U+C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option”, lautet sein Fazit.

Andere Juristen stellen in Frage, ob Streaming überhaupt abmahnfähig ist, beziehungsweise bezweifeln, dass die IP-Adressen für die aktuelle Abmahnungswelle auf korrektem Wege eingesammelt wurden und der Gerichtsbeschluss zur Herausgabe der hinter den IP-Adressen stehenden Nutzer korrekt erwirkt wurde.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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