Neue Dokumente sollen Mauscheleien der Kanzlei Urmann + Collegen belegen

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Anwalt bei der Arbeit (Bild: Shutterstock)

Die Piratenpartei Deutschland hat heute weitere Dokumente veröffentlicht, mit denen die derzeit wegen der Massenabmahnungen aufgrund Streamings von Inhalten bei Redtube in die Schlagzeilen geratene Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen schwer belastet wird. Der Partei zufolge belegen die nun veröffentlichten Kontenbewegungen, dass U+C bei Abmahnungen in der Vergangenheit geschäftsmäßig betrogen hat.

Mandatntenvereinbarung von Urmann + Collegen
Beginn der bei Nebelhorn Piratenradio veröffentlichten Mandantenvereinbarung der Kanzlei Urmann + Collegen (Screenshot: ITespresso)

Bereits vergangenen Woche hatte der Kölner Anwalt Christian Solmecke im Auftrag der Piratenpartei eine sogenannte Mandantenvereinbarung der Kanzlei U+C mit dem Unternehmen Purzel Video geprüft. Er kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass sich die Mandatsvereinbarung “nur so verstehen lässt, dass die Filesharing-Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind.” Das allerdings könne als illegal bezeichnet werden.

Den nun vorgelegten, ergänzenden Dokumente zufolge wurde “dem Rechteinhaber nur ein Teil der anfallenden Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt und somit implizit ein Teil der Einnahmen als Provision für die Erteilung des Mandats an den Rechteinhaber ausgezahlt. Insgesamt habe Urmann + Collegen auf der Basis der der Piratenpartei vorliegenden Unterlagen mit 16 Mandaten Umsätze in Höhe von rund 500.000 Euro generiert.

Eine Reihe weiterer Vertragsvereinbarungen belege, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Nach Ansicht der Piraten ist es deshalb auch in der aktuellen Streaming-Abmahnwelle “durchaus wahrscheinlich”, dass illegale Absprachen zwischen der Kanzlei und Rechteinhabern bestehen.

“Es ist leider gängige Praxis in der Abmahnindustrie, dass Inhaber von Nutzungsrechten an großen Repertoires diese zur Zweitverwertung an betrügerische Abmahnkanzleien übergeben, um die Gewinne aus den Abmahnungen untereinander aufzuteilen. Dabei werden diese Gelder sogar häufig den eigentlichen Urhebern vorenthalten, da mit diesen meist nur Vereinbarungen über Umsatzbeteiligungen aus Verkäufen geschlossen wurden”, so Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht in der Piratenpartei, in einer Pressemitteilung.

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