GEMA setzt sich vor Gericht gegen Sperrhinweise bei Youtube durch

Das Landgericht München hat sich im Streit zwischen Youtube und der GEMA um Sperrhinweise auf der Videoplattform auf die Seite der Verwertungsgesellschaft gestellt. Nach Ansicht der Richter sind die von Youtube verwendeten Hinweise eine “absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA”. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornimmt.

“Seit fast drei Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA”, sagt GEMA-Vorstand Harald Heker zu dem Urteil. “Youtube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein.” Diesen Widerspruch habe das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft.
Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere, so Heker weiter. Sie wolle lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. “Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.”
Noch ist das Urteil des Landgerichts München nicht rechtskräftig. Erst dann müsste Youtube die Sperrhinweise entfernen oder ändern. Bei Zuwiderhandlung droht ihm für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld von 250.000 Euro. Nutzer sehen die Sperrhinweise bei Youtube nicht, wenn sie sie mit Proxy-Erweiterungen umgehen.
Youtube und die GEMA streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für “vorerst gescheitert” und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]