Verbraucherzentrale bezeichnet Mobil-Apps als Datenstaubsauger

Das Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt” des Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat 50 beliebte Apps untersucht. Die Schlussfolgerung aus dem Ergebnis: Oft verlangen Apps Zugriff auf persönliche Daten, ohne dass dafür ein Grund besteht. Die Frage, was mit den Daten passiert, beantwortet fast keiner der Hersteller. Von den 50 Anbietern hat sich nach Angaben der Verbraucherschützer nur die Hälfte bei Nachfragen zu Detailinformationen über Zugriffsberechtigungen zurückgemeldet. Lediglich vier Anbieter konnten hilfreiche Antworten geben. Finanziert hat die Studie das Verbraucherschutzministerium. Es holte sich dazu Anwendungen aus Google Play und Apples iTunes-AppStore.
“Viele Apps sind wie kleine Datenstaubsauger, die möglichst alle Informationen über ihre Nutzer sammeln möchten. Wer nicht alles preisgeben will oder Fragen hat, dem werden Steine in den Weg gelegt”, kommentiert Projektkoordinatorin Carola Elbrecht das Untersuchungsergebnis. Dass eine Navigations-App auf Standortdaten zugreifen müsse, leuchte ein. Doch dass auch Spiele diese Daten abfragen und sogar auf Kalenderdaten zugreifen, lasse sich mit der Funktion der App nicht erklären.
“Der App-Check hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Nutzung von Apps künftig transparenter und sicherer zu machen”, sagt Elbrecht. Der VZBV appelliert an Verbraucherschutzminister Heiko Maas, mit klaren Regelungen für App-Anbieter – auch aus dem Ausland – die sichere Nutzung von Spielen und anderen Anwendungen zu garantieren. Nach Wunsch des Verbands sollten sich Apps generell nur die Zugriffsberechtigungen einräumen, die für ihre Nutzung erforderlich sind. Zwingende Zugriffsrechte sollten optisch hervorgehoben und besser erläutert werden, fordern die Verbraucherschützer. Außerdem sollten sich einzelne Berechtigungen deaktivieren lassen.
Darüber hinaus wünscht sich der VZBV, dass Name, Anschrift und Kontaktadresse des verantwortlichen App-Anbieters schon vor dem Herunterladen und der Installation einer Anwendung benannt werden. Anbieter sollten eine einfach zugängliche Kontaktadresse zur Verfügung stellen, an die sich Verbraucher mit Fragen zu Datenschutz, Zugriffsberechtigungen und sonstigen Themen wenden können.
Zu den 50 untersuchten Apps zählen beliebte Spiele wie Angry Birds, Clash of Clans, Flappy Bird oder Quizduell. Auch Anwendungen wie Facebook, Instagram, die SwiftKey-Tastatur oder WhatsApp wurden unter die Lupe genommen. Die detaillierten Ergebnisse finden sich in einer Tabelle am Ende des 19-seitigen Untersuchungsberichts (PDF).
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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