Amtsgericht Potsdam bügelt Ansprüche von The Archive als unbegründet ab

Das Amtsgericht Potsdam hat am vergangenen Mittwoch ein Versäumnisurteil gegen das schweizerische Unternehmen The Archive AG erlassen. Darauf hat die Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden hingewiesen. Damit steht nun vorerst fest, dass The Archive AG anders als in der in ihrem Auftrag versandten Abmahnungen behauptet, keinen Anspruch auf Unterlassung und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten hat. Gegen das Urteil kann das Unternehmen allerdings noch Rechtsmittel einlegen.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Firma The Archive AG über die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen zehntausende Inhaber eines Internetanschluss wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming von Filmen beziehungsweise Filmausschnitten beim Porno-Portal Redtube abgemahnt. Die Abmahnungen waren von Anfang an umstritten, da unklar war, wie Streaming rechtlich einzuordnen war. Außerdem war nicht wirklich nachvollziehbar, wie die Firma The Archive die IP-Adressen ermitteln konnte und ob die Anträge auf Herausgabe der dazugehörigen Anschlussinhaber überhaupt formal korrekt waren.
Der Berliner IT-Rechtsanwalt Johannes von Rüden zeigt sich anlässlich des Urteils des Amtsgerichts Potsdam in seiner Auffassung bestätigt: “Dieses Urteil hat jetzt ganz klar das bestätigt, was wir alle schon immer gesagt haben: Streaming stellt keine rechtswidrige Verwertung von Urheberrechten dar.” Der Berliner Rechtsanwalt hatte über 600 Mandanten gegen die Forderungen der Archive AG vertreten. Die Ansicht, dass beim Streaming nicht der Nutzer, sondern der Anbieter des Materials für die Urheberrechte zuständig ist, vertritt übrigens auch das Bundesjustizministerium.