Offiziell: Google liest E-Mails seiner Nutzer

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gmail-logoGoogle die Nutzungsbedingungen seines E-Mail-Dienstes Gmail aktualisiert. Allerdings betrifft dies aktuell nur die englischsprachige Version. In Deutschland gilt noch die Variante vom 13. November 2013. Der Konzern weist Nutzer darauf hin, dass E-Mails systematisch gescannt werden.

“Wir wollen, dass unsere Richtlinien einfach und für die Nutzer leicht zu verstehen sind”, sagte eine Google-Sprecherin. “Die heutigen Änderungen werden den Nutzern noch mehr Klarheit geben und basieren auf dem Feedback, das wir in den letzten Monaten erhalten haben.” Den Grund für das Scannen von E-Mails nennt Google ebenfalls: “”Unsere automatischen Systeme analysieren Ihren Inhalt (einschließlich E-Mails), um Ihnen persönlich relevante Produktfeatures anzubieten wie angepasste Suchergebnisse, maßgeschneiderte Inserate sowie die Erkennung von Spam und Malware”, heißt es in der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen. “Diese Analyse erfolgt, während der Inhalt versandt, empfangen und gespeichert wird.”

Bisher hat sich Google gegen die in mehreren Klagen erhobenen Vorwürfe damit verteidigt, dass die Nutzer stillschweigend der automatischen Verarbeitung ihrer E-Mails zugestimmt hätten. In einem Schriftsatz berief es sich außerdem auf eine 1979 vom US Supreme Court bestätigte Entscheidung, die die Sammlung elektronischer Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss erlaubt. “So wie der Absender eines Briefs an einen Geschäftspartner nicht überrascht sein darf, dass der Assistent des Empfängers den Brief öffnet, können Nutzer, die webbasierte E-Mails verwenden, nicht überrascht sein, dass ihre Nachrichten vom E-Mail-Provider des Empfängers bei der Auslieferung verarbeitet werden”, schrieb Google. “Tatsächlich hat ‘eine Person’ bei der freiwilligen Weitergabe von Informationen an einen Dritten keinen Anspruch auf Privatsphäre.”

Aktuell muss sich Google gegen mehrere Klagen zur Wehr setzen, die eine Verletzung verschiedener Datenschutz- und Abhörgesetze behaupten. Im letzten Monat errang es einen Etappensieg, als US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh den Antrag ablehnte, mehrere anhängige Klagen zu einer einzigen Sammelklage zusammenzufassen. Sie kam zu dieser Entscheidung, da die Zustimmung der Nutzer im Mittelpunkt stehe, was nur individuell und nicht im Rahmen einer Sammelklage zu klären sei.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

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