Kartellklage: Google blockiert angeblich Innovationen im Suchmarkt

Google soll ein illegales Monopol für Internet- und mobile Suche aufgebaut und dadurch die Entwicklung neuer Suchtechnologien blockiert haben. Das jedenfalls behauptet eine bei einem Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereichte Sammelklage. Das Internetunternehmen habe durch sein Verhalten die Kosten für Mobilgeräte der Konkurrenz zudem künstlich in die Höhe getrieben, heißt es darin.
Hintergrund der Klage sind die Abkommen, die Google mit Geräteherstellern vereinbart hat. Die sogenannten Mobile Application Distribution Agreements, die den Gerichtsdokumenten aus dem Oracle-Prozess zufolge von nahezu jedem Android-Anbieter unterzeichnet wurden, soll Google nutzen, um seine Vormachtstellung im Suchmarkt zu festigen. Laut den Vereinbarungen verpflichten sich die Anbieter dabei unter anderem zur Voreinstellung der Google-Suche.
“Wie Google sehr wohl bewusst ist, wissen Verbraucher weder, wie sie die Suchmaschine auf ihren Geräten ändern können, noch wollen sie diesen Aufwand betreiben”, heißt es in der Klageschrift. “Dieses Vorgehen ist also sehr effektiv, um sicherzustellen, dass Verbraucher die Google-Suche verwenden – statt des Produkts eines Konkurrenten.”
Die Kläger behaupten darüber hinaus, dass sich die gesamte Qualität der Internetsuche verbessert hätte, wenn Gerätehersteller nicht an die Vereinbarung mit Google gebunden wären und die Suchmaschine frei wählbar wäre. Ein größerer Anteil an Suchanfragen für Googles Konkurrenten würde deren Suchtechniken effektiver machen und Google wiederum dazu zwingen, seine Verfahren zu verbessern. Weiterhin argumentieren sie, dass die Hersteller bei einer freien Wahl der Suchmaschine die Gerätepreise bezuschussen könnten, was wiederum zu niedrigeren Preisen für die Konsumenten führen würde.
“Es ist klar, dass Google sein Monopol nicht nur erreicht hat, weil es eine bessere Suchmaschine anbietet, sondern durch die strategische und wettbewerbsfeindliche Platzierung. Und es wird kein Wirtschaftsexperte benötigt, um zu erkennen, dass das ein Beweis für eine Manipulation des Markts ist”, wird Steve Berman, Partner der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Hagen Berman, in einer Pressemitteilung zitiert. “Einfach gesagt, es gibt keinen legalen und wettbewerbsfördernden Grund dafür, dass Google die Vorinstallation beliebter Google-Apps auf diese Art zur Bedingung macht.”
Google weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. “Jeder kann Android auch ohne Google und Google ohne Android benutzen”, wie es in einer Erklärung des Internetkonzerns heißt. “Seit der Einführung von Android hat ein größerer Wettbewerb im Smartphonemarkt zu mehr Auswahl und niedrigeren Preisen für Verbraucher geführt.”
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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