E-Mail-Provider Posteo wehrt sich gegen Nötigung durch deutsche Behörden

PolitikSoftwareÜberwachungZusammenarbeit
Posteo (Bild: Posteo)

Deutsche Staatsschützer haben im Juli 2013 den Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo durchsucht. Laut dem gestern veröffentlichten Transparenzbericht versuchten die Beamten, Posteo zu einer rechtswidrigen Zusammenarbeit zu bewegen. Als Druckmittel kam ein angeblicher Beschluss zur Durchsuchung und Konfiszierung sämtlicher Geschäftsunterlagen von Posteo zum Einsatz, über den sie tatsächlich jedoch nicht verfügten.

posteo

Die Beamten wollten so unter anderem erreichen, dass Posteo die IP-Adressen seiner Nutzer protokolliert. Infolgedessen haben die Anwälte des Berliner Unternehmens Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle beteiligten Beamten und Richter eingereicht. Den Behörden werden die folgenden Tatbestände zur Last gelegt: Nötigung, Ermunterung zu rechtswidriger Kooperation, Missachtung geltenden Rechts, Anordnung einer Postfachbeschlagnahmung, Verkehrsdatenabfrage und Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ohne ausreichende rechtliche Grundlage sowie Anordnung einer Durchsuchung bei Posteo ohne ausreichende rechtliche Grundlage.

Alles in allem erhielt der Dienst, der mit 50.000 Kunden zu den kleineren deutschen E-Mail-Providern gehört, sieben Anfragen durch Bundesbehörden. Darunter waren sechs reine Abfragen von Bestandsdaten. In einem Fall wurden diverse Ersuchen gestellt, die Bestands- und Verkehrsdaten sowie Postfachinhalte und eine laufende Telekommunikationsüberwachung beinhalteten.

Posteo hatte vor der Veröffentlichung seines Transparenzberichts ein Gutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob es deutschen Telekommunikationsanbietern trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten gestattet ist, einen Transparenzbericht zu publizieren. In diesem Unterfangen wurden sie von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele unterstützt. Dieser hatte eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ein Transparenzbericht darf laut Bundesjustizministerium jedoch lediglich statistische Informationen über Art und Anzahl behördlicher Anfragen umfassen. Angaben über konkrete Auskunftsersuchen und Auskunftserteilungen oder über Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung sind den Anbietern dagegen gesetzlich untersagt.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen