Google: Angeblich soll Schlichtungsstelle über Löschanträge entscheiden

Die Bundesregierung will eine Schlichtungsstelle einrichten, an die sich Bürger wenden können, wenn sie Informationen zu ihrer Person aus den Suchergebnissen bei Gogle löschen lassen wollen. Das berichtet das Handelsblatts. Der zeitung zufolge führen Union und SPD derzeit Gespräche mit dem Konzern. Beide Seiten hätten Interesse an einer Regelung der Google-Löschanträge.
Google ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 13. Mai verpflichtet, auf Antrag personenbezogene Suchergebnisse zu löschen. Noch ist aber offen, wer darüber entscheidet, ob ein Löschantrag zulässig ist oder nicht.
Im Handelsblatt sagt Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dazu: “Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen”. Daher seien “ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle” sowie klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer erforderlich. Auch Google selbst sei Schröder zufolge “wenig erpicht” darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Suchresultate zu löschen sind.
Laut dem Bericht werden sich an der Schlichtungsstelle auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer beteiligen. Sie hatten bereits direkt nach dem Urteil gefordert, in das Entscheidungsverfahren zu den Löschanträgen eingebunden zu werden. Am 5. Juni sollen sie über ein gemeinsames Vorgehen beraten.
Mit seinem Urteil hat der EuGH Betreiber von Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich gemacht. Das heißt, dass eine Person den Betreiber direkt auffordern kann, Links, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen, aus der Ergebnisliste zu löschen – sofern diese Einträge die Privatsphäre der Person verletzen.
Offenbar scheut Google aber die Verantwortung, die mit einer Entscheidung über einen Löschantrag – wie immer die auch ausfallen mag – einhergeht. Die Bundesregierung widerum dürften ein Interesse an einer Schlichtungsstelle haben, da bei einem ungeklärten Vorgehen – und falls sich Google, was aber kaum zu erwarten ist, nicht entschließt allen Löschanträgen nachzukommen – eine Welle von komplizierten Gerichtsverfahren zu erwarten sein dürfte.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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