Google will in Trefferlisten offenbar auf entfernte Links hinweisen

Google weist möglicherweise künftig darauf hin, dass es zu einer Suchanfrage aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs Mitte Mai einige Treffer gelöscht hat. Das berichtet die britische Tageszeitung Guardian. Dem Blatt zufolge werden die Hinweise möglicherweise auf allen Seiten der Trefferliste zu sehen sein, auf denen Links entfernt wurden.
Dem Urteil des EuGH zufolge Nutzer können von Google verlangen, dass Links, die Informationen enthalten, die ihre Pesönlichkeitsrechte verletzen, entfernt werden. Statt die Person, die beispielsweise einen beleidigenden Artikel oder ein ungenehmigtes Foto veröffentlicht hat, zur Löschung aufzufordern, kann ein Nutzer nun bei Google einen Löschantrag stellen, um so die die fraglichen Inhalte aus den Tefferlisten bei der Suchmaschine entfernen zu lassen.
Google will die Hinweise dem Bericht zufolge am Seitenende anzeigen. Sie sollen ähnlich wie die aussehen, mit denen Google bereits über entgegengenommene Beschwerden nach dem US-Gesetz Digital Millennium Copyright Act informiert. Darüber hinaus will der Konzern die Löschanfragen auch in seinen zweimal jährlich erscheinenden Transparenzbericht aufnehmen.
Anfang vergangener Woche hatte Google mitgeteilt, von europäischen Nutzern seine bisher rund 41.000 Anträge auf Löschung von Suchergebnissen eingegangen. Ein Drittel der Anfragen beziehe sich auf Betrugsvorwürfe, ein Fünftel auf schwere Verbrechen und 12 Prozent auf Verhaftungen wegen Kinderpornografie.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ]
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