US-Durchsuchungsbefehl: EU-Kommission stärkt Microsoft den Rücken

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EU (Bild: Shutterstock)

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, hat die Bemühungen der US-Justiz kritisiert, einen Durchsuchungsbefehl für Microsofts irisches Rechenzentrum durchzusetzen. Derzeit widersetzt sich der Konzern, dem Ansinnen, auf Servern in Dublin gespeichert E-Mails an US-Behörden herauszugeben. Ein derartiger Durchsuchungsbefehl verstößt Reding zufolge möglicherweise gegen internationales Recht. Reding erklärte Auf Nachfrage einer niederländischen Abgeordneten im Europaparlament, der Durchsuchungsbeschluss umgehe “vorhandene formale Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden, wie das gegenseitige Rechtshilfeabkommen.”

Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, hat die Bemühungen der US-Justiz kritisiert, einen Durchsuchungsbefehl für Microsofts irisches Rechenzentrum durchzusetzen (Bild: Shutterstock).

“Die Kommission befürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze (und darauf basierende gerichtliche Anweisungen gegen Unternehmen) gegen internationales Recht verstößt und den Schutz des Einzelnen verhindert, der in der Union garantiert ist”, sagte Reding. Für betroffene Firmen mit einer Niederlassung in der EU ergebe sich zudem ein rechtlicher Konflikt, da sie nicht nur an US-Recht, sondern auch an europäisches Recht gebunden seien.

Bereits im vergangenen Monat schlugen sich Apple, Cisco, AT&T und Verizon auf die Seite von Microsoft. Sie wandten sich mit einem Schreiben gemeinsam an das zuständigen Bezirksgericht von New York. Sie warnten, dass die Durchsetzbarkeit eines US-Durchsuchungsbefehls für im Ausland gespeicherte Daten möglicherweise zu einem Verlust des Vertrauens der Kunden in US-Cloud-Anbieter führe.

Anlass ist eine Entscheidung von US-Bundesrichter James Francis, wonach Anbieter von Internet, E-Mail- und Cloud-Diensten mit Sitz in den USA mittels eines für die USA gültigen Durchsuchungsbefehls auch zur Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten gezwungen werden können. Das hat der US-Bundesrichter in New York in einem Verfahren gegen Microsoft festgestellt.

Francis erklärt In seiner Urteilsbegründung, der Aufwand für die US-Regierung durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern erhöhe sich andernfalls “deutlich”. Er untermauert dies mit der Aussage eines Gutachters, der Amtshilfeverfahren – auf die Reding jetzt zum Beispiel verweisen hat – als “generell langsam und arbeitsintensiv” bezeichnete. Außerdem könne es vorkommen, dass die eine Partei einem Fall eine geringere Priorität einräume als die andere Partei.

Laut Richter Francis könne zudem in solch einem Fall amerikanisches Gesetz auch außerhalb der Vereinigten Staaten angewendet werden. Das Gegenteil gelte möglicherweise für herkömmliche Durchsuchungsbefehle, aber nicht, wenn es um online gespeicherte Inhalte gehe. Grund: Diese fallen seiner Ansicht nach unter den Stored Information Act.

Die Anfrage der US-Strafverfolger gilt dem Inhalt von E-Mails von Microsoft-Kunden und soll im Zusammenhang mit Drogenermittlungen stehen. Der Durchsuchungsbefehl wurde im Dezember 2013 ausgestellt. Im April beantragte Microsoft, ihn für nichtig zu erklären. Dies wurde abgewiesen, da die Durchsuchung an sich in den USA stattfinde und US-Strafverfolger Microsofts Niederlassung im Ausland nicht aufsuchten.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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