Google: Nutzer können sich zum Recht auf Vergessen äußern

Nutzer können Stellungnahmen und Fachbeiträge zum Thema “Recht auf Vergessen” bei Google einreichen. Der Konzern hat dazu öffentlich aufgerufen. Der Grund liegt im Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Mai. Dieses verpflichtet Google unter bestimmten Umständen, personenbezogene Suchergebnisse zu löschen. Der Konzern will die eingesendeten Beiträge dem eigenen Experten-Beirat vorlegen. Dieser soll sie untersuchen, um Personen auszuwählen, die ihre Erkenntnisse anschließend dem Beirat persönlich erklären können.
Der Internetkonzern sucht konkret nach Beitrage zu sieben Themengebieten. Dabei will es unter anderem wissen, ob Website-Betreiber über Löschanfragen zu ihren Inhalten informiert werden sollen. Darüber hinaus will Google in Erfahrung bringen, ob Privatpersonen das Recht erhalten sollen, die Entfernung von Links zu Informationen zu fordern, die von Behörden veröffentlicht wurden.
Außerdem ist für Google von Bedeutung, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten. Allerdings sucht es auch Kriterien, mit denen es Inhalte von öffentlichem Interesse von anderen Inhalten abgrenzen könnte. Zudem ist aus Googles Sicht das Recht auf Privatsphäre einer Person des öffentlichen Lebens nicht ausreichend geklärt.
Der Suchmaschinenkonzern sieht schließlich noch Diskussionsbedarf bei der Frage, ob das Recht auf Vergessen verfahrenstechnische Fragen zu den Verantwortungsbereichen von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen aufwirft. Des Weiteren ruft Google die Nutzer zu einer Bewertung des Rechts der Öffentlichkeit auf Informationen auf, wenn es um Erfahrungsberichte zu gewerblichen und professionellen Angeboten oder Dienstleistungen geht.
Eine Stellungnahme über Googles Webformular können Nutzer jedoch nur bis zum 11. August einreichen. Anschließend prüft der Konzern sämtliche Beiträge. Zwischen Anfang September und Dezember finden die öffentlichen Präsentationen in mehreren EU-Hauptstädten statt, darunter auch Berlin (14. Oktober).
Neben Executive Chairman Eric Schmidt und Chief Legal Officer David Drummond ist auch Wikipedia-Gründer James Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar im Experten-Beirat vertreten. Außerdem hat Google die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor knapp drei Wochen in das Gremium aufgenommen.
Zwar hat Google die Entscheidung des EuGH zum “Recht auf Vergessen” kritisiert, setzt aber die Anweisungen so gut wie möglich um. Nach eigenen Angaben hat es bis zum 18. Juli 91.000 Löschanfragen erhalten, die mehr als 328.000 Websites betreffen. Der Konzern löschte Links bislang nur in seinen europäischen Suchmaschinen. Über google.com können die Inhalte weiterhin gefunden werden.
Mit dem Aufruf reagiert das Unternehmen womöglich auf ein Treffen zwischen der EU-Kommission und Vertretern von Google, Microsoft und Yahoo in der vergangenen Woche. Das Thema war ebenfalls das Recht auf Vergessen. Die EU fordert demnach angeblich weitreichendere Maßnahmen von Google, um Nutzer besser zu schützen. Sie kritisiert, dass das Unternehmen seine Suchergebnisse nur in Europa anpasst. Google argumentiert laut der Nachrichtenagentur Reuters, das EuGH-Urteil gelte schließlich nur für den europäischen Raum.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet,de]
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