Software-Börse li-x bietet nun auch Adobe-Lizenzen aus zweiter Hand an

Die im Mai zunächst mit Schwerpunkt auf Microsoft-Produkten gestartete Gebrauchtsoftware-Börse li-x hat ihre Tätigkeit nun auch auf Adobe-Produkte ausgeweitet. Als Marktplatz, der Kaufwillige und Käufer vermittelt, obliegt es li-x natürlich auch, für ein attraktives Angebot zu sorgen. Dazu soll eine Beispielrechnung beitragen, mit der der Betreiber Anbieter gewinnen will.
Anlass ist, dass in vielen Firmen nun über den Umstieg von der bisherigen Lizenz-Nutzung zu dem im vergangenen Jahr von Adobe eingeführten Abo-Modell nachgedacht wird. Um den attraktiver zu machen, lockt Adobe Kunden mit Rabatten. Diese bekommen sie beispielsweise, wenn sie von einer gekauften Creative Suite 3 auf das Cloud-Modell umsteigen. Allerdings hat die Sache aus Sicht der Nutzer einen Haken: Denn mit Annahme des Rabattangebots für das Mietmodell erlischt die gekaufte Lizenz.
Hier setzt li-x mit seiner Argumentation an. Der Betreiber der Gebrauchtsoftware-Börse rechnet vor, dass es finanziell lohnender sein kann, auf den Rabatt zu verzichten und stattdessen die beim Umstieg auf das Abo-Modell nicht mehr benötigten Lizenzen zu verkaufen.
Im Rechenbeispiel wird der jährliche Mietpreis für CS6 ohne Rabattierung zugrunde gelegt. Der liegt bei rund 600 Euro pro Jahr. Der Verkauf gebrauchter Lizenzen von CS6 Web Premium kann bei li-x – je nach Tageskurs – bis zu 1300 Euro einbringen. Wer den Umsteigerrabatt von Adobe in Anspruch nimmt, spart sich lediglich 300 Euro in den ersten beiden Jahren. Im günstigsten Fall spart ein Unternehmen mit dem Verkauf also rund 1000 Euro.

Als Betreiber der Börse stellt li-x Unternehmen, Institutionen und Behörden einen geregelten Markt für gebrauchte Software zur Verfügung. Dazu gehört, dass mit einem vorgelagerten Clearing für Rechtssicherheit und Transparenz gesorgt wird. Außerdem ermittelt ein automatisiertes Handelssystem tagesaktuelle Kurse für Softwarelizenzen. li-x finanziert sich durch eine Provision für verkaufende und einkaufende Unternehmen auf die Transaktionssumme. Diese liegt derzeit bei 12 Prozent.
Grundlage des Geschäftsmodell ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes in dem konform zu einer Entscheidung des EuGH der Verkauf von Lizenzen als rechtmäßig bezeichnet wird. Für den Handel mit Adobe-Lizenzen speziell ist zudem ein Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt am Main bedeutsam. Dieses hatte unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BGH und des EuGH festgestellt, dass auch der Handel mit Volumenlizenzen legal ist – übrigens unabhängig davon, unter welchen Konditionen diese dem Erstkäufer überlassen wurden. Spätestens damit wurde ein Gegenargument der Hersteller obsolet, dass diese nach der Entscheidung des EuGH immer wieder ins Feld geführt hatten.