Android: Klage gegen Google wegen vorinstallierten Apps eingereicht

In den USA haben Smartphone-Besitzer Klage gegen Google eingreicht. Sie werfen dem Konzern vor, Hersteller von Android-Geräten zu verpflichten, als Standard-Apps seine eigenen voreinzustellen. Auf diese Weise behindere es Drittanbieter-Anwendungen. Die Kläger sind der Meinung, dass Google damit gegen Wettbewerbsgesetze verstoße.

Google will die Klagen abweisen lassen, berichtet Reuters. Am Donnerstag foderte die zuständige Richterin Beth Labson Freeman am US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose die Kläger auf, weitere Beweise für ihre Vorwürfe zu präsentieren. Ansonsten weise sie den Fall ab.
Als Gegenargument führt Google an, dass Android-Nutzer sich frei entscheiden können, ob sie Konkurrenzanwendungen nutzen wollen. Die Kläger Gary Feitelson und Daniel McKee halten dagegen, dass sich viele Nutzer nicht im Klaren sind, wie sie die Standardeinstellungen ändern können, oder sich einfach nicht darum kümmerten.
Unter Android lassen sich tatsächlich einfach unterschiedliche Anwendungen auswählen, wenn man einen bestimmten Dateityp öffnen oder einen spezifischen Arbeitsschritt ausführen möchte. Das Betriebssystem zeigt standardmäßig ein “Öffnen mit”-Hinweisfenster an, wenn man zum Beispiel eine Website aufruft. Dort werden alle auf dem Gerät installierten Browser aufgeführt. Der Nutzer kann dann das gewünschte Programm auswählen. Zudem können sie festlegen, ob die Entscheidung einmalig oder dauerhaft gelten soll. Letzteres sorgt dafür, dass die entsprechende Anwendung zur Standardeinstellung wird.
Das Gericht muss nun untersuchen, ob diese Methode für Durchschnittsnutzer einfach und verständlich genug ist. Die Kläger streben eine Sammelklage an. Wenn das Gericht ihrem Antrag folgt, müsste Google eventuell seine E-Mail-Kommunikation und Verträge mit den Geräteherstellern offenlegen. Darüber hinaus könnten Führungskräfte des Konzerns als Zeugen geladen werden.
Es ist nicht die erste Klage dieser Art gegen Google. Mitbewerber wie Microsoft hatten bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und behauptet, dass Googles Apps “unter Android aufgrund der standardmäßigen Platzierung und anderer Mechanismen häufig genutzt werden, zum Nachteil rivalisierender Anwendungen”. Im Juni reichte zudem der portugiesische Drittanbieter-App-Store Aptoide EU-Kartellbeschwerde gegen Google ein. Er warf dem Internetkonzern vor, mit seinem Online-Marktplatz Play Store seine Marktmacht zu missbrauchen und andere Anbieter ins Abseits zu drängen.
Bei einer weiteren Klage vor dem US-Bezirksgericht San Jose vom Mai geht es um Googles Bestimmungen für Android-OEM-Partner, die sicherstellen sollen, dass seine Anwendungen auf deren Geräten vorinstalliert sind. Auch hier lautet steht Vorwurf eines Verstoßes gegen Wettbewerbsgesetze im Raum. Den im Februar öffentlich gewordenen Mobile Application Distribution Agreements (MADAs) zufolge muss ein Gerätehersteller, der einige von Googles Anwendungen – etwa Youtube oder Maps – vorinstallieren möchte, auch alle anderen aufnehmen – teilweise auch als Standard-App für bestimmte Vorgänge.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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