eco-Verband fordert Abschaffung des Leistungsschutzrechts

Politik
Bundestag (Bild: Shutterstock/Rostislav Ageev)

Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Anhörung zum Leistungsschutzrecht hat der eco-Verband erneut die Abschaffung der Regelung gefordert. Außerdem hat er ein Positionspapier (PDF) vorgelegt, in dem er seien Forderungen ausführlich begründet. Nach Ansicht von Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco, widerspricht das Leistungsschutzrecht der Grundidee des freien Informationsaustauschs im Internet und bringt auch ökonomisch – für alle Seiten – nur Nachteile mit sich.

Im Bundestag findet heute eine Anhörung Abschaffung des Leistungsschutzrechts statt (Bild: Shutterstock/Rostislav Ageev)

Süme weiter: “Das Leistungsschutzrecht wirkt sich vor allem investitions- und innovationshemmend auf neue Geschäftsmodelle und Start-ups aus.” Der Verband begrüße daher den Vorstoß der Opposition, das Leistungsschutzrecht durch ein Aufhebungsgesetz außer Kraft zu setzen. Regelungen wie das Leistungsschutzrecht hält Süme für “nicht zielführend”.

“Wir brauchen kein Refinanzierungsmodell für eine Branche, die die Folgen der Digitalisierung zu spät erkannt hat. Wir brauchen eine Debatte um ein modernes und an die Gegebenheiten der digitalen Welt angepasstes europäisches Urheberrecht, das einen sachgerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Kreativen, Rechteverwertern, Nutzern und den Unternehmen der Internetbranche schafft”, erklärt der Verbandssprecher.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits einen Entwurf des vom eco geforderten Aufhebungsgesetzes (PDF) vorgelegt. Die heutige Anhörung findet unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) statt. Ihre Fraktion hält die Regelung wie der eco für “unnötig und schädlich”.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schreibt fest, dass diese das ausschließliche Recht haben, ihre Presseerzeugnis oder Teile davon ein Jahr lang zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausnahme sind lediglich einzelne Wörter oder “kleinste Textausschnitte”. Presseerzeugnisse oder Teile davon dürfen von Anbieter von Diensten nur dann zugänglich gemacht und deren Inhalte entsprechend aufbereitet werden, wenn diese nicht gewerblich handeln.

Auslöser der gesamten Debatte war das Angebot Google News. Verlage wie Axel Springer, Burda und die FAZ und andre, in der Verwertungsgesellschaft Media vertretene Verlage, hatten einer kostenlosen Leistung dort nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts zugestimmt. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Aus Sicht der Grünen ist nicht nachvollziehbar, was mit dem leistungsschutzrecht genau geschützt werden soll und weshalb. Kurzum: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei falsch, ja auch für die Presseverleger unnötig und schädlich. Im Rahmen der Anhörung werden heute Sebastian Doedens von der Hubert Burda Media Holding KG, Jura-Professorin Eva Inés Obergfell von der Humboldt-Universität Berlin, sowie ihre Amtskollegen Gerald Spindler von der Georg-August-Universität Göttingen und Malte Stieper von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sowie der Rechtsanwalt Thomas Stadler zu Wort kommen.

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