Bundesrat lässt Zweifel an Abschaffung des Routerzwangs aufkommen

BreitbandNetzwerke
Router (Bild: Shutterstock / Zsolt Biczo)

Das zumindest fürchtet der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), der immerhin über 1200 IT-Unternehmen vertritt. Anlass zur Sorge bereitet ihm eine Stellungnahme des Bundesrats zu dem bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat auf die baldige und dem Wortlaut des vom Bundeskabinett im Frühjahr verabschiedeten Entwurfs getreue Fassung des Gesetzes zur Abschaffung des Routerzwangs gedrängt. Anlass für die Forderung ist eine Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats zu dem offiziell als “Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten” bezeichneten Entwurf.

Breitband (Bild: Shutterstock / Ensuper)

Darin bittet der Bundesrat darum, “im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telefonnetz […] die Festlegung weitergehender Anforderungen erforderlich ist. […] und ob die Definition des Endpunkts des öffentlichen Telefonnetzes als passiver Netzabschlusspunkt […] an die technischen Gegebenheiten von Fibre-to-the-Home-Netzen sowie von Kabelnetzen angepasst ist oder ob die Definition entsprechend erweitert werden muss.”

Genau die Definition des Netzabschlusspunktes war aber einer der heiß diskutierten Punkte, die man in der Branche mit dem Entwurf des Bundeskabinetts für geklärt gehalten hat. Der Entwurf war nicht nur aber auch beim BITMi auf Zustimmung gestoßen, erlaube er doch Endkunden eine freie Auswahl ihrer Router, und beende den Routerzwang mit dem Telefongesellschaften ihren Kunden vorschreiben konnten, welches Produkt zu benutzen ist.

Oliver Grün (Bild: BITMi)
Oliver Grün, Präsident des Mittelstands-IT-Verbandes BITMi (Bild: BITMi)

“Die Praxis des Routerzwangs schadet dem Wettbewerb auf dem Routermarkt und damit vor allem IT mittelständischen Unternehmen”, so BITMi Präsident Oliver Grün. “Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig Firmware-Updates nicht nachgeliefert wurden und deshalb mehrere hunderttausend Router Sicherheitslücken aufwiesen. Eine Beibehaltung des Routerzwangs schadet Nutzern und mittelständischen IT-Unternehmen gleichermaßen” so Grün weiter.

Der BITMi hoffe nun auf eine baldige Verabschiedung des Gesetzes gemäß Regierungsentwurf ohne Veränderungen. “Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zu Lasten Allgemeinheit”, erklärte Grün weiter.

Ralf Koenzen, Geschäftsführer beim deutschen Router-Anbieter Lancom (Bild: Lancom)
Ralf Koenzen, Geschäftsführer beim deutschen Router-Anbieter Lancom (Bild: Lancom)

Ralf Koenzen, Geschäftsführer beim deutschen Router-Anbieter Lancom, hat sich ebenfalls bereits mit der Stellungnahme des Bundesrats auseinandergesetzt. Er mutmaßt: “offenbar haben die Vertreter der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber ganze Arbeit geleistet und zumindest kleine Zweifel am Gesetzentwurf säen können, der ja auch die Endgerätefreiheit für diese bislang abgeschotteten Netze bringen soll.”

Es gelte nun, die technisch unbegründeten Zweifel im weiteren parlamentarischen Verfahren endgültig zu zerstreuen. Koenzen kann dazu auf eine breite Koalition von Mitbewerbern zurückgreifen. Bereits in der Vergangenheit hatten zahlreiche in dem Umfeld marktrelevante Hersteller, darunter neben Lancom auch AVM, Buffalo, D-Link und Draytek in offenen Briefen gemeinsam ihre Position deutlich gemacht.

Laut Koenzen gibt es “erfolgreiche Gegenbeispiele aus anderen Ländern, in denen schon heute Kabelmodems und Glasfaser-Router frei beschafft und angeschlossen werden können”. Dennoch bestünden die deutschen Interessensverbände der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber darauf, dass die Endgerätefreiheit ihre Netze störe und die Neudefinition des Netzabschlusspunktes als “passiv” für sie nicht gelten könne.

Doch nicht überall wird der Vorbehalt des Bundesrats so kategorisch zurückgewiesen. Ein Sprecher des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. gibt auf Anfrage von ITespresso zu bedenken, zumindest in Bezug auf FTTH (Fiber-to-the-Home) fehle dem Gesetzesentwurf “in der Tat eine Präzisierung in puncto Netzabschlusspunkt. Der Router, der an das eigentliche Netzabschlussgerät (ONT – Optical Network Termination) angeschlossen wird, soll auch nach unserem Dafürhalten frei gewählt werden können. Damit dies möglich wird, muss der ONT indes noch zum aktiven Netz gehören, da er in der Regel mehrere Teilnehmer gleichzeitig versorgt, er zum Glasfasernetz kompatibel sein muss und nicht zuletzt für Endkunden im freien Handel in der Regel nicht erhältlich ist.”

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) weist zudem darauf hin, dass Gesetz durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist – also auch gegen dessen Willen verabschidet werden kann. Auf Anfrage von ITespresso erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zudem: “Es sollten nur hochwertige Router und keine Billigprodukte verwendet werden dürfen. Bei so sensiblen technischen Bauteilen wie Routern muss die technische Kompatibilität gesichert sein muss – gerade auch in Zeiten von Vectoring. Vectoring und Bandbreiten dürfen dadurch nicht gestört beziehungsweise negativ beeinträchtigt werden.” Aus der Aussage kann man entnehemn, dass er dem nun geäußerten Prüfungswunsch des Bundesrates zumindest nicht vollkommen ablehnend gegenübersteht und in Teilen – wie auch der BREKO – kleine Nachbesserungen begrüßen würde.

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