Letzte Warnungen vor neuem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

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Datenschutz (Bild: Shutterstock)

Laut Bundesverband IT-Mittelstand ist unklar, welche Firmen betroffen sein werden. Dem AK Vorrat zufolge entsteht ein “unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau” und der Verein Digitale Gesellschaft befürchtet ein “grundrechtliches Fiasko”.

Vor der abschließenden Lesung des neuen Gesetzentwurfs (PDF) zur “Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”, auch als Vorratsdatenspeicherung bekannt, haben Datenschützer und Wirtschaft die Abgeordneten noch einmal in eindringlichen Appellen aufgefordert, ihre Zustimmung zu verweigern. Die Aussicht, dass der von der großen Koalition aus CDU-CSU und SPD beschlossene Entwurf tatsächlich im Bundestag scheitert, ist jedoch gering, die Wahrscheinlichkeit, dass er eine ganze Reihe von langwierigen und aufwändigen Gerichtsverfahren heraufbeschwört dagegen hoch.

Der Gesetzesentwurf soll heute den Rechtsausschuss passieren, um dann bereits am Freitag in den abschließenden Lesungen im Plenum des Bundestags verabschiedet zu werden. “Die Regierungskoalition peitscht das Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag. Dabei scheint mir der vorliegende Entwurf keineswegs gut ausgearbeitet”, kritisiert Oliver Grün Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Es sei immer noch nicht vollständig geklärt, wer von dem Gesetz überhaupt betroffen ist.

Oliver Grün (Bild: BITMi)
Oliver Grün, Präsident des Mittelstands-IT-Verbandes BITMi (Bild: BITMi)

Dennoch befürchtet Grün: “Bei der derzeitigen Tendenz, Regelungen sehr restriktiv auszulegen, könnten nicht nur große Telefongesellschaften, sondern auch Mittelständler und Privatpersonen unter die harten Auflagen der Vorratsdatenspeicherung fallen.” Damit drohe zahllosen Firmen hoher bürokratischer und teurer Aufwand, um beispielsweise die geforderte Trennung von Daten in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Speicherfristen umzusetzen.

“Wir hätten uns erhofft, dass die Regierungskoalition wenigstens auf ihren Justizminister Heiko Maas hört, der das Gesetz noch einmal prüfen wollte. Aber offensichtlich geht es CDU/CSU und SPD vor allem darum, das Gesetz jetzt schnell und ohne großes öffentliches Aufsehen durch das Parlament zu schieben”, so Grün in einer Pressemitteilung weiter. Dadurch dränge sich der Verdacht auf, dass die bürgerrechtlichen Bedenken nicht unbegründet sind. Diese “bürgerrechtlichen Bedenken” werden vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der Digitalen Gesellschaft e.V. und dem Digitalcourage e.V. (vormals: FoeBuD e.V.) vorgetragen.

Telekommunikationsanbieter handeln “unzuverlässig und illegal”

Diese Woche hat der AK Vorrat zum Beispiel erneut auf seiner Ansicht nach illegale Datenspeicherung bei E-Plus, Telefonica/O2 und Vodafone hingewiesen. Die Firmen hätten die ihnen nach einer Anzeige des AK Vorrat von der Bundesnetzagentur schon 2013 verbotene, monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennungen und Standortdaten von Mobiltelefonen immer noch nicht umgesetzt. Lediglich M-Net sei der Anordnung nachgekommen, E-Plus will sie bis “Ende 2015”, umsetzen, Vodafone hat Widerspruch eingelegt und Telefonica/O2 klagt – inzwischen in zweiter Instanz – dagegen.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Logo (Bild: AK Vorrat)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Firmen daher als “unzuverlässig” und wirft ihnen vor, illegal zu handeln. Sie hätten sich zudem durch ihr Verhalten für die mit der geplanten, neuen Vorratsdatenspeicherung einhergehende Verpflichtung disqualifiziert, noch mehr Daten aufzubewahren. “Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten”, wird Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung zitiert. “Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden.”

Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im des Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat zudem von einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins zur Vorratsdatenspeicherung berichtet, an dem neben Vertreten des Bundesjustizministeriums auch das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein, der eco-Verband, das Institut für Menschenrechte, Amnesty International, DigitalCourage, die Digitale Gesellschaft und Meinhard Starostik, der derzeit wegen der Praxis des Unternehmens bei der Datenspeicherung gegen Vodafone klagt, vertreten waren. Dort räumten Wirtschaftsvertreters laut Breyer ein, dass Mobilfunkanbieter schon heute zwischen 7 und 60 Tagen auf Vorrat Standortdaten von Mobilfunknutzern speichern. Dabei würde nicht nur der Standort zu Beginn einer Verbindung gespeichert, wie der Gesetzentwurf es vorsieht, sondern bei eingeschaltetem Gerät ständig.

Mit der Vorratsdatenspeicherung droht ein Paradigmenwechsel

“Die permanente Verfolgung unserer Bewegungen geht noch viel weiter als ich befürchtet hatte – unglaublich, dass Bundesdatenschutzbeauftragte und Bundesnetzagentur das zulassen”, so Breyer. Dass die Bundesdatenschutzbeauftragte das Gesetz zum Anlass nehmen will, sogenannte “Doppelspeicherungen” (einmal zu staatlichen Zwecken, einmal für eigene Zwecke der Anbieter) zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, sei kontraproduktiv. Es könnte laut Breyer bei einzelnen Datentypen nämlich dazu führen, dass einerseits Strafverfolgern künftig sogar weniger Daten zur Verfügung stehen als bisher, andererseits aberdie Möglichkeiten der Anbieter zur Speicherung für eigene Zwecke fortbestehen.

Digitale Gesellschaft Logo (Grafik: Digitale Gesellschaft)

Technisches Unverständnis beim Gesetzgeber offenbar auch, dass bereits heute über die Hälfte der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern dynamischer IP-Adressen erfolglos seien, weil IP-Adressen beim Carrier-Grade-NAT-Verfahren mehrfach vergeben werden. Weil die Vorratsspeicherung von Portnummern im Gesetz nicht vorgesehen ist, bleibe das Problem bestehen – und weil in absehbarer Zeit die Deutsche Telekom das Carrier-Grade-NAT-Verfahren auch im Festnetzbereich einsetzen wird, erhöhe sich in Zukunft die Quote erfolgloser IP-Abfragen noch.

Breyer weiter: “Mit der Vorratsdatenspeicherung droht ein Paradigmenwechsel, der – zu Ende gedacht – in eine Aufzeichnung jedes menschlichen Verhaltens münden und das Recht auf Privatsphäre vernichten kann. Eine verdachtslose Vorratsspeicherung, mit der Informationen über das alltägliche Verhalten der gesamten Bevölkerung gesammelt werden, ist und bleibt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben.” Er fordert daher, über Schutzmöglichkeiten wie Prepaid-Handykarten oder Anonymisierungsdienste offensiv aufzuklären.

Auch die Digitale Gesellschaft hat ihre Kritik ebenfalls noch einmal erneuert: “Die Bundesregierung versucht, die Vorratsdatenspeicherung gegen jede rechtsstaatliche Vernunft durchzusetzen. Bereits zweimal wurden entsprechende Gesetze höchstrichterlich kassiert. Zuletzt kritisierte auch die EU-Kommission das Vorhaben als Verletzung des Unionsrechts. Dabei ist der Nutzen einer anlasslosen Speicherung nach wie vor nicht belegbar “.Volker Tripp, politischer Referent des Vereins fordert daher die Abgeordneten des Bundestags auf, dem Vorhaben Einhalt zu gebieten und “ein erneutes grundrechtliches Fiasko zu verhindern.”

Tripp erklärt ebenfalls, dass mit der verdachtsunabhängigen Speicherung der Kommunikationsdaten würde eine “rote Linie” überschritten. Vertrauliche Daten, die präzise Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten, Ansichten und soziale Netze der Betroffenen zulassen, würden ohne konkreten Anlass wochenlang vorgehalten und auf diese Weise einem hohen Missbrauchsrisiko ausgesetzt. Der diesen Gefahren gegenüberstehende Nutzen sei – wenn überhaupt vorhandenen – nur gering. “Wer sich anonym im Netz bewegen möchte, kann seine IP-Adresse selbst bei laufender Vorratsdatenspeicherung effektiv verschleiern und sich auf diese Weise der Strafverfolgung entziehen”, so der Verein.

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