US-Justizministerium: Apple redet sich bei Entschlüsselung von iPhones heraus

Der Hersteller hatte erklärt, er könne auf Nutzerdaten bei iPhones mit der aktuellen iOS-Version überhaupt nicht zugreifen, bei älteren fürchtet er eine Flut von Anfragen zur Entschlüsselung von iPhones und Imageverlust. Das Ministerium erwiderte nun, Apple müsse der Aufforderung nachkommen, da das Betriebssystem lediglich lizenziert, aber nicht verkauft wird.
Im Streit mit Apple um die Entschlüsselung von iPhones, die durch Nutzer gesperrt wurden, im Rahmen von Ermittlungsverfahren, hat das US-Justizministerium jetzt auf Apples Ausführungen von vergangener Woche geantwortet (PDF). Der Hersteller hatte dem zuständigen US-Bundesrichter mitgeteilt, dass er auf Nutzerdaten gesperrter iPhones mit der aktuellen Version seines Mobilbetriebssystems aus technischen Gründen nicht zugreifen könne.
“Für Geräte mit iOS 8 oder höher hätte Apple nicht die technische Fähigkeit, um dem Verlangen der Regierung nachzukommen”, so Apple. “Zu den Sicherheitsfunktionen in iOS 8 gehört ein Feature, das jeden vom Zugriff auf die verschlüsselten Daten des Geräts ausschließt, der nicht über den Passcode verfügt. Das schließt Apple ein.” Daher werde man “in den meisten derzeitigen Fällen und in der Zukunft” gerichtlichen Anordnungen zur Entsperrung nicht nachkommen können.
Apple räumte jedochein, dass bei Geräten mit einer älteren iOS-Version der Zugriff im Prinzip technisch ohne besonderen Aufwand möglich ist. Man wolle aber dennoch nicht dazu verpflichtet werden: “Apple ohne eine klare rechtliche Grundlage zu zwingen, in diesem Fall Daten zu extrahieren, könnte das Vertrauen zwischen Apple und seinen Kunden gefährden und die Marke Apple erheblich beschädigen. Dieses verletzte Ansehen könnte eine langfristige größere wirtschaftliche Auswirkung bedeuten als die bloßen Kosten einer einzelnen Extraktion”, argumentierte Apple.
Doch damit kann sich der Hersteller nach Auffassung des Justizministeriums nicht aus der Affäre ziehen. In seiner Antwort an Richter James Orenstein weist es zunächst einmal darauf hin, dass Apple eingeräumt hat, dass es das Betriebssystem seinen Kunden nicht verkauft, sondern es nur an sie lizenziert. Das bedeute aber auch, dass nicht alle Rechte und Verantwortlichkeiten an die Kunden abgetreten würden. Diese würde vielmehr lediglich ein begrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht eingeräumt.
Apple habe das Gerät, um das es in dem Streit geht und für das ein gerichtlich angeordneter Durchsuchungsbefehl vorliegt, entworfen, hergestellt und verkauft. Damit sei Apples Verantwortung in Bezug auf das Telefon und die Rechtssache aber nicht zu Ende: “Apple hat auch die Software geschrieben und Apple gehört die Software, die der Ausführung des Durchsuchungsbefehls entgegensteht”, so das Justizministerium. Daher sei auch Apple dafür zuständig, das Hindernis zu beseitigen.

Auch Apples Argumentation, dass ein Präzedenzfall dazu führen könnte, dass das Unternehmen künftig mit Entschlüsselungsanfragen von Ermittlungsbehörden überschwemmt wird, wies das Justizministerium als unbegründet zurück: Schließlich sei der Anteil von Geräten mit einer entschlüsselbaren Version von iOS schon jetzt gering und weiter stark rückläufig. Und den Hinweis auf den möglichen wirtschaftlichen Schaden will man ebenfalls nicht gelten lassen: Apple habe nicht nachgewiesen, dass der von ihm erwartete Schaden höher als zumutbar ausfalle.
Gegenüber der Website Daily Dot gab ein Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation in einer ersten Stellungnahme zu bedenken, dass es nicht nahvollziehbar sei, warum Apple von den Behörden auf Herausgabe von Daten in Anspruch genommen werde, die es nicht bereits besitze, sondern sich durch eine Entschlüsselung erst beschaffen müsse. Und die von Apple vorgebrachten Bedenken wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen wurden seiner Meinung nach vom Justizministerium zu leichtfertig abgetan.
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