Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der WLAN-Störerhaftung

Netzwerke
WLAN-Hotspot (Bild: Shutterstock/Georgejmclittle)

Er bemängelt am Entwurf der Bundesregierung fehlende Klarheit. Thüringens Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, wurde zwar nicht angenommen. Der Antrag NRWs dagegen jedoch verabschiedet. Demnach sollen Anbieter von der Störerhaftung befreit werden, sofern sie nicht bewusst rechtswidrige Handlungen fördern.

Der Bundesrat hat die am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur WLAN-Störerhaftung schon öfter geäußerte Kritik zumindest teilweise aufgegriffen. Zwar hat sich Thüringen mit seiner Initiative zur vollständigen Abschaffung nicht durchsetzen können, allerdings wurde immerhin der von Nordrhein-Westfalen vorgelegt Änderungsantrag beschlossen.

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bedauerte laut Jenopolis das vorläufige Scheitern seiner Initiative, will sich aber weiter für das Ziel einsetzen. “Letztlich ist entscheidend, wie sich nun der Bundestag positioniert. Deshalb werden wir jetzt weiter kräftig Überzeugungsarbeit leisten“, zitiert die Site den Minister. Tiefensee bemängelt wie viele andere Kritiker auch die Einführung neuer, vager Rechtsbegriffe. Außerdem will er – anders als das Gesetz es vorsieht – WLAN-Anbieter mit Telekommunikationsanbietern gleichstellen. Dem aus seiner Sicht unzureichenden Antrag Nordrhein-Westfalens habe man aber dennoch zugestimmt, um grundsätzlich zum Ausdruck zu bringen, dass Bedarf an einer Änderung besteht.

Der Antrag Nordrhein-Westfalens sieht vor, dass WLAN-Anbieter nicht zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen “angemessenen Sicherungsmaßnahmen” verpflichtet werden dürfen und es nicht erforderlich sein soll, dass Nutzer vorab Vertragsbedingungen zustimmen müssen. Begründet wird das damit, dass so neu, unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt würden, die später dann der Auslegung durch Gerichte bedürften. Das Ziel, die aktuelle Rechtslage zu verbessern und auf diesem Weg auch für mehr öffentliche WLAN-Zugänge zu sorgen, werde somit verfehlt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Beschluss des Bundesrats begrüßt. “Deutschland ist offline. Die Störerhaftung verhindert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überall und unkompliziert öffentliche WLAN-Hotspots nutzen können. Die Bundesregierung will die WLAN-Abdeckung in Deutschland verbessern. Das wird sie nur erreichen, wenn die Störerhaftung endlich abgeschafft wird“, wird Klaus Müller, Vorstand des VZBV in einer Pressemitteilung zitiert. Auch er kritisiert unklare Begriffe wie “zumutbare Maßnahmen” und “angemessene Sicherungsmaßnahmen”. Sie machten die Hürden für Anbieter von öffentlichem WLAN unnötigerweise größer.

Sie müssten, um auf der sicheren Seite zu sein, ihre Anschlüsse verschlüsseln, damit sie nicht haftbar gemacht werden, wenn über ihren Anschluss zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dass der Schlüssel für das WLAN zudem außerhalb der elektronischen Kommunikation zugänglich gemacht werden soll, beispielsweise als Ausdruck, der dem Nutzer dann übergeben wird, widersprecht der Grundidee eines öffentlichen WLAN, das schnell und einfach zugänglich sein solle.

Aufgrund der nicht enden wollenden Diskussion haben inzwischen allerdings schon viele Anbieter Pakete geschnürt, die es auch kleinen Firmen unkompliziert ermöglichen, einen WLAN-Hotspot rechtskonform anzubieten. Erst kürzlich hat Zenmate in Zusammenarbeit mit dem Router-Anbieter Draytek eines präsentiert, Zyxel hat schon länger ein ähnliches Paket im Programm und TP-Link bietet eine speziell für Vermieter von Ferienwohnungen konzipierte Möglichkeit an. Von QSC wird mit Airqoo eine für den Einzelhandel zugeschnittene Alternative offeriert, über die sich auch Werbemaßnahmen durchführen lassen. Außerdem nutzen Provider wie Vodafone und Unitymedia ihre priveligierte Position, um Firmenkunden Hotspot-Pakete anzubieten.

Tipp der Redaktion: Angesichts der ungeklärten Rechtslage sind für Firmen, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot anbieten wollen, schlüsselfertige Pakete interessant. Die gibt es nicht nur von Netzbetreibern, sondern auch von einigen Hardwareanbieter. ITespresso gibt einen Überblick, wie Firmen mit Publikumsverkehr zum eigenen WLAN-Hotspot kommen.

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