Verbraucherzentrale: Vorsicht vor aktuellen Amazon-Rabatten

In seiner Cyber-Monday-Woche soll Amazon Preisnachlässe vortäuschen. Bei einem Schmuckkoffer sollte die Ersparnis etwa 225 Euro betragen. Er kostete allerding zuvor bei Amazon nur 58,97 Euro. Leider scheint das kein Einzelfall zu sein.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt Nutzer vor vermeintlichen Schnäppchen in der derzeit laufenden Cyber-Monday-Woche bei Amazon. Der Händler täusche fantastische Preisnachlässe durch Vergleiche mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller vor. Diese UVP würde jedoch von kaum einem Händler ernsthaft verlangt – schon gar nicht von Amazon selbst.

Die Verbraucherschützer untermauern ihre Kritik mit einigen Stichproben. Dazu gehört beispielsweise eine Kühl-Gefrier-Kombination, die laut Amazon um 36 Prozent von 429 auf 275 Euro reduziert sein sollte. Der Onlinehändler habe jedoch zuvor nur rund 305 Euro für das Gerät verlangt. Der tatsächliche Rabatt reduziert sich damit von 154 auf 30 Euro. Das sind lediglich noch 10 Prozent Abschlag.
Noch frappierender ist das von den Verbraucherschützer aufgedeckte Beispiel eines Schmuckkoffers. Bei ihm sollten Käufer angeblich 229 Euro sparen können. Allerdings war er vorige Woche noch für 58,97 Euro bei Amazon zu haben. Bei zehn weiteren von der Verbraucherzentrale überprüften “Blitzangeboten” ließen sich statt der beworbenen 59 Prozent tatsächlich nur 18 Prozent sparen.
Amazon hatte mit dem “Cyber Monday” 2010 in Deutschland begonnen und ihn bald auf eine Woche verlängert. In diesem Jahr kündigte er über 10.000 Blitzangebote an, die im Verlauf der Woche im Zehnminutentakt online gehen. Insgesamt will Amazon so zwei Millionen Produkte anbieten. Im Durchschnitt sind von jedem Schnäppchen also 200 Stück auf Lager.
Die Ergebnisse bei den von der Verbraucherzentrale überprüften Amazon-Blitzangeboten fielen ähnlich unrealistisch aus wie in früheren Jahren. Die Verbraucherschützer empfehlen Kaufinteressenten daher, sich nicht von angeblichen Ersparnissen und in der Werbung herausgestellten Preisabschlägen täuschen zu lassen, sondern die Angebote mit Preissuchmaschinen im Internet zu vergleichen.

Mit diesem Geschäftsgebaren begibt sich Amazon auf dünnes Eis. Grundsätzlich ist es in Deutschland nämlich erforderlich, dass Verbraucher über die Natur eines “durchgestrichenen” Preises, der zu Vergleichszwecken angegeben wird, informiert werden. Dazu gibt es unter anderem ein Urteil des Bundesgerichthofes aus dem Jahr 2011.
Außerdem ist Juristen zufolge die Werbung mit einer Preissenkung irreführend, “wenn der vermeintlich herabgesetzte Preis zuvor überhaupt nicht oder nicht ernsthaft verlangt wurde (sog. Mondpreise) oder wenn die Preissenkung schon derart lange zurückliegt, sodass den angesprochenen Verkehrspreisen lediglich Aktualität der Preissenkung vorgetäuscht wird.” Das wäre zumindest in einigen der von der Verbraucherzentrale angeführten Beispiele der Fall. Damit verstieße Amazon dann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das Verbrauchermagazin Vergleich.org hat die bisherigen Angebote der Cyber-Monday-Woche bei Amazon ebenfalls analysiert. Demnach liegt die durchschnittliche Ersparnis gegenüber dem üblichen Marktpreis, der bei Idealo.de ermittelt wurde, bei 16,1 Prozent. 6,7 Prozent der geprüften Produkte gab es bei anderen Händlern günstiger als bei Amazon, 3,3 Prozent waren anderswo gleich teuer.
Besonders hoch sind Rabatte in der Kategorie Drogerie und Körperpflege. Hier konnten Kunden im Schnitt 20 Prozent sparen. Bei Technik, Kinderprodukten und Spielzeug liegen die Preisabschläge bei 13,3 beziehungsweise 12,4 Prozent.
Im Jahr zuvor lag der durchschnittliche Rabatt bei Amazon dem Portal zufolge bei 16,4 Prozent. Das klingt nicht schlecht, relativiert sich aber, wenn man weiß, dass zum Beispiel die Händler Conrad und Redcoon 2014 in derselben Zeit ihre Angebote im Durchschnitt um 19,4 respektive 20,2 Prozent günstiger anboten.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]