Rechtsanspruch auf schnelles Internet: CDU macht Rückzieher

Im Juli hatte die zuständige CDU-Programmkommission in ihrem Abschlussbericht empfohlen, bis 2018 einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang mit bis zu 50 MBit/s festzuschreiben. SPD und die Grünen hatten bereits früher ähnliche Ziele definiert. Auf ihrem Parteitag nächste Woche in Karlsruhe kippt die CDU die Pläne wahrscheinlich aber wieder.
Die CDU kippt ihre Pläne für einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang mit bis zu 50 MBit/s beim Parteitag nächste Woche in Karlsruhe voraussichtlich. Wie unter anderem das Portal heise.de unter Berufung auf die Presseagentur DPA berichtet, empfiehlt die Antragskommission auf Antrag des Kreisverbandes Fulda (PDF), die entsprechende Passage im Antrag “Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit” zu ändern. Aus der Formulierung “Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten” soll “Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten” werden.
Indem der Rechtsanspruch aufgegeben wird, machen die Politiker aus dem verbindlichen Ziel einen eher vagen Wunsch. Bei einem Rechtsanspruch könnten Verbraucher klagen, falls die Übertragungsgeschwindigkeit zu gering ausfällt – und zwar unabhängig davon, wo sie sich befinden, auf einer Alm in den Alpen oder einer Hallig in der Nordsee. Da die Kosten für derartige Orte aber im Vergleich zu den Anschlussgebühren unverhältnismäßig hoch sind, zögern Netzbetreiber sie anzubinden. Ein Rechtsanspruch könnte also eine Klagewelle auslösen und würde die Frage aufwerfen, wer im Zweifelsfall für die Anbindung aufkommen muss. Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundenetzagentur hat beim Breitbandausbau bislang immer darauf gesetzt, den Ausbau durch wettbewerbsfördernde Maßnahmen zu stimulieren. Gezielte Subventionen wurden in erster Linie über die Länder verteilt – die sich dabei mehr oder weniger großzügig gaben.
Die CDU-Kommission hatte im Sommer zudem Erleichterungen für private Investoren geplant, die sich am Ausbau der Infrastruktur beteiligen. Das könnte besonders da interessant sein, wo die Abdeckung mit WLAN oder Richtfunkstrecken möglich, aber für die großen Netzbetreiber nicht wirtschaftlich ist. Kleinere Betreiber hätten dabei den Vorteil, dass sie nicht an bundesweite Preislisten gebunden sind. Denn selbst wenn doch irgendwann noch ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommt, sollte man nicht hoffen, dafür auch eine Tiefpreisgarantie zu erhalten.
SPD und Grüne fordern ebenfalls schon länger vehement den Breitbandausbau. Für letztere die Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass es bei schnellem Internet keine Unterschiede zwischen den Regionen geben dürfe. Die SPD hatte sogar bereits auf ihrem Bundesparteitag 2011 zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet.
