Bundesregierung schränkt Pläne zur Internetüberwachung offenbar ein

Das will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus Reihen der Koalition erfahren haben. Der Bundesrat hatte gefordert, zum “Schutz von Persönlichkeitsrechten” ein Recht auf Datenauskünfte über Internetnutzer an Privatpersonen und Unternehmen einzuführen. Diese Pläne seien zunächst zum erst einmal vom Tisch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat aus den Reihen der Koalition offenbar erfahren, dass die von ihm kritisierten, vom Bundesrat geforderten Datenauskünfte über Internetnutzer an Privatpersonen und Unternehmen erst einmal vom Tisch sind. Sie sollen zumindest im Zusammenhang mit der aktuellen Reform des Telemediengesetzes nicht behandelt werden. Eine Anhörung dazu, in der es auch um die umstrittene WLAN-Störerhaftung geht, findet am Mittwoch statt.
Der Bundesrat hatte gefordert, dass Internetanbieter zum “Schutz von Persönlichkeitsrechten” dazu verpflichtet werden sollen, auch Privatpersonen darüber Auskunft erteilen sollen, wer über sie Kommentare abgegeben hat. Die Forderung geht auf den Fall eines Arztes zurück, dem es 2014 weder gelungen ist, eine negative Bewertung in einem Portal löschen zu lassen, noch den Urheber in Erfahrung zu bringen. Er scheiterte mit dem Ansinnen vor dem Bundesgerichtshof.
“Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 Telemediengesetz grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln”, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt nun, dass die Pläne des Bundesrats vorerst keine Aussicht auf Verwirklichung haben: “Das Recht auf anonyme Internetnutzung ist Voraussetzung der freien Meinungsäußerung im Netz und der Aufdeckung von Missständen durch Whistleblower. Wer bei jeder kritischen Äußerung eine teure Abmahnung befürchten muss, wird sich selbst zensieren. Wenn Internetanbieter ihre Nutzer Privaten verpfeifen müssen, drohen Abmahnwellen und eine Unterdrückung unliebsamen zivilgesellschaftlichen Protests durch Unternehmer.”
Der Bundesregierung empfiehlt Jürgensmann ihre diesbezüglichen Überlegungen aufzugeben: “Unzulässige Veröffentlichungen können schon heute gelöscht und strafbare Posts von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Gegen Flüchtlingshetze helfen private Schnüffelrechte nicht, da Flüchtlinge kaum Abmahnungen versenden werden. Gegen Online-Hass sind Zivilcourage und klare Antworten anderer Nutzer die richtige Antwort.”
Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat zunächst geantwortet, während bisher “der Datenschutz Vorrang” habe, habe sie “grundsätzlich keine Einwände” gegen die Zulassung von Datenauskünften über Internetnutzer an Privatpersonen. Denkbar wäre dies auch im Hinblick auf “alle sonstigen absoluten Rechte” wie zum Beispiel das Sacheigentum, das Markenrecht, Patentrechte und das Recht am Gewerbebetrieb. Im Zuge der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung (PDF) seien ohnehin “Schlussfolgerungen … hinsichtlich aller in Deutschland bestehenden Datenschutzvorschriften zu ziehen.”