SCO bestätigt Authentizität interner E-Mail, dementiert jedoch Finanzierung durch Microsoft
SCO hat die Echtheit einer E-Mail bestätigt, in der Investitionen von
insgesamt 86 Millionen Dollar in die Firma dem Software-Konzern
Microsoft zugesprochen werden (wir berichteten). Inhaltlich handle es
sich jedoch um ein Missverständnis, teilte SCO mit. Die 50
Millionen-Dollar-Invesition von BayStar stünde in keinem Zusammenhang
mit Microsoft. Michael Anderer, der Absender der E-Mail, ein externer
Berater, der erst später über die Details des Vertrages informiert
wurde, habe die Konstellation offenbar falsch verstanden, hieß es von
Seiten SCOs. Von Microsoft war bis zum Redaktionsschluss des Beitrages
keine Stellungnahme zu erhalten.
Word-Dokument enthüllt
weitere Pläne
Unterdessen hat SCO neben seiner Klage
gegen DaimlerChrysler offenbar auch einen Prozess gegen die Bank of
America vorbereitet. In einem Word-Dokument, das einem US-Branchendienst
vorliegt, soll der Name der Bank erst am 18. Februar mit dem des
Automobilkonzerns DaimlerChrysler ausgetauscht worden sein. Dies deutet
darauf hin, dass die Entscheidung, welches der beiden Unternehmen zuerst
verklagt wird, offenbar kurzfristig getroffen wurde.
Die
Informationen wurden bekannt, da Word alle Änderungen an einem Dokument
für Gruppenarbeit speichert. Sämtliche Korrekturen und Ergänzungen
lassen sich jedoch später von Außenstehenden über die Funktion
“Änderungen nachverfolgen” einsehen.
Drei
weitere große Lizenznehmer
Mit dem Software-Unternehmen
Computer Associates, dem Mischkonzern Leggett & Platt und der Ölfirma
Questar gab SCO außerdem drei weitere große Lizenznehmer für Linux
bekannt. Das Unternehmen verlangt von größeren Unternehmen, die das
freie Betriebssystem auf zahlreichen Servern einsetzen, eine
Lizenzgebühr von 699 Dollar pro Prozessor. Hintergrund der Forderungen
ist eine Klage gegen den Technologiekonzern IBM, nach der Big Blue
urheberrechtlich geschützte Unix-Codes an die Linux-Community
weitergegeben hat. Diese sollen nun Bestandteil des Linux-Kernels sein.
Als Rechteinhaber beansprucht SCO daher ein Anrecht darauf,
Lizenzgebühren einfordern zu dürfen. Bisher war lediglich der Webhoster
EV1Servers.net als Lizenznehmer bekannt geworden. (mk)
Infos zum
Thema:
SCO