Verbraucherschützer: Schutz vor unseriösen Mehrwertdiensten reicht noch nicht aus
Verbraucherschützer kritisieren, dass der Schutz vor unseriösen
Mehrwertdiensten noch nicht ausreicht. Die Häufung von Beschwerden in
den Verbraucherzentralen bestätige, dass das seit 15. August 2003
gültige Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
Mehrwertdiensterufnummern Verbraucher nicht genügend schützt. “Auch das
BGH-Urteil der vergangenen Woche, wonach infolge eines unbemerkt
installierten Dialers entstandene Internetverbindungen nicht bezahlt
werden müssen (wir berichteten), kann nur teilweise ausgleichen, was der
Gesetzgeber an Hausaufgaben bisher versäumt hat”, so Patrick von
Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen des Bundesverband der
Verbraucherzentralen (VZBV) heute in Berlin. Geschäftemacher würden mit
vielfältigen Methoden die Lücken im Gesetz ausnutzen, zum Beispiel auf
Rufnummern ausweichen, die vom Gesetz ausgenommen sind.
Mit
Nachdruck fordert der Verband daher eine Verschärfung des
Missbrauchsgesetzes. Kernforderungen sind die Aufnahme sämtlicher
Mehrwertdiensterufnummern und die Übertragung der Beweislast auf den
Dienstanbieter oder Netzbetreiber. Bisher muss der Kunde beweisen, dass
ein Betrag zu Unrecht oder überzogen in Rechnung gestellt wurde.
Gut ein halbes Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes könne von einer
Entspannung beim Thema Mehrwertdienste keine Rede sein. Wie die
Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, unterlaufen zahlreiche
Unternehmen mit immer neuen Methoden die gesetzlichen Vorgaben. Dabei
geht es nicht nur um das Problem der Dialer. Auch die Reaktion auf ein
per Fax oder SMS eingegangenes Gewinnversprechen “Sie haben etwas
gewonnen” oder der Rückruf einer unter “entgangene Anrufe” angezeigten
Rufnummer kann teure Folgen für den Nutzer haben. (mk)
(de.internet.com–
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