BITKOM: Überwachung ja, aber nicht auf unsere Kosten

NetzwerkeTelekommunikation

Der IT-Branchenverband BITKOM begrüßt den Beschluss des Bundestages in
seiner heutigen Sitzung, im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) eine
staatliche Erstattung der durch Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen
anfallenden Kosten einzuführen. “Dies ist ein Schritt in die richtige
Richtung”, lobt Bernhard Rohleder, Vorsitzender der
BITKOM-Geschäftsführung heute in Berlin. TK-Unternehmen würden durch die
ständig wachsende Zahl der Auflagen für die öffentliche Sicherheit
inzwischen über die Maßen belastet.
“Es war dringend
erforderlich, dass zumindest ein Teil dieser Kosten vom Staat
ausgeglichen wird”, so der Verbandschef.

Die einzelnen
Unternehmen müssten bis zu dreistellige Millionenbeträge aufbringen, um
alle Auflagen zu erfüllen, die es Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden erlauben, die Telekommunikation zu überwachen und
Verbindungsdaten abzurufen. Für die Bearbeitung der Anfragen werden zum
Teil Dutzende Mitarbeiter beschäftigt. “Die Kosten dieser
Inanspruchnahme privater Unternehmen für rein staatliche Zwecke soll nun
künftig zumindest zum Teil ausgeglichen werden”, erklärt Rohleder. Die
genaue Höhe der Erstattung wird erst in einer Rechtsverordnung
festgelegt werden. In jedem Fall ausgeklammert bleiben auch nach der
neuen Regelung allerdings die besonders hohen Investitionskosten für die
technischen Anlagen.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss
allerdings zunächst noch der Bundesrat zustimmen. Hier befürchtet
Rohleder Widerstand gegen die Vorlage des Bundestages. “Ich hoffe aber,
dass sich auch bei der Mehrheit der Länder die Erkenntnis durchsetzt,
dass eine Kostenerstattung für diese Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
verfassungsrechtlich geboten ist”, sagt Rohleder. Schließlich zeige auch
der internationale Vergleich, dass die alleinige Kostentragungspflicht
der Unternehmen in Deutschland die große Ausnahme ist.

Mit
Sorge beobachtet der BITKOM vor diesem Hintergrund, dass parallel die
Länder Hessen und Bayern im Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzesantrag
zur nochmaligen Verschärfung der Telekommunikations-Überwachung
eingebracht haben, über den heute im Bundesrat entschieden wird. Danach
soll künftig schon bei geringfügigen Straftaten ein Abhören erlaubt
sein; zudem soll die Unentgeltlichkeit für Auskunftspflichten der
Unternehmen festgeschrieben werden. Rohleder: “Dieser Antrag steht im
diametralen Widerspruch zur Tendenz im neuen Telekommunikationsgesetz.
Wir hoffen, dass der Bundesrat den Länderantrag zurückweist, um nicht
die Verhältnismäßigkeit der Freiheitseingriffe und der Belastungen der
Unternehmen zu gefährden.” (dd)

(
de.internet.com
– testticker.de)

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