Mobil-Telefonierer fahren noch schlechter als Alkoholisierte
Eine Hand am Steuer, in der anderen das Handy – um das geltende
Handy-Verbot am Steuer scheren sich Deutschlands Autofahrer wenig: Jeder
Dritte hält sich nicht daran, wie eine repräsentative Studie des
Versicherungs- und Finanzdienstleisters AXA ergeben hat.
Wer das
Telefonieren nicht lassen kann, muss ab dem 1. April allerdings mit
höheren Strafen rechnen: Das Bußgeld für “rechtswidriges Telefonieren”
während der Fahrt wird zum 1. April von 30 auf 40 Euro steigen.
Zusätzlich gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Erlaubt bleibt Telefonieren über eine Freisprech-Einrichtung, bei der
das Mobiltelefon nicht in die Hand genommen werden muss.
Besonders Fahrer zwischen 18 und 30 Jahren halten sich nicht an das
gesetzliche Verbot, so die Ergebnisse der Studie in Köln: 53 Prozent der
Männer und 42 Prozent der Frauen gaben an, ohne Freisprech-Einrichtung
am Steuer zu telefonieren. Über alle Altersgruppen hinweg trifft dies
für 32 Prozent zu. Nach den Angaben der Befragten ist Telefonieren am
Steuer also der größte Risikofaktor im Straßenverkehr – noch vor Fahren
ohne Anschnallgurt (28 Prozent der Befragten), Fahren mit Sommerreifen
im Winter (27 Prozent) sowie Fahren unter leichtem Alkoholgenuss (26
Prozent).
Mobil-Telefonierer fahren noch schlechter als
Alkoholisierte
“Die hohen Risiken des mobilen Telefonierens
werden von vielen Autofahrern immer noch unterschätzt”, sagt
Kraftfahrt-Experte Jens Lison von AXA. Dabei zeigten wissenschaftliche
Versuche: Mobil-Telefonierer fahren sogar deutlich schlechter als
alkoholisierte Fahrer mit 0,8 Promille. Sie reagieren langsamer,
brauchen längere Bremswege und schätzen Situationen falsch ein.
Besonders gefährlich ist der kurze Blick aufs Handy in voller Fahrt: In
einer einzigen Sekunde der Ablenkung, beispielsweise beim Wählen, legt
ein Auto bei 100 Stundenkilometern ganze 28 Meter Blindfahrt zurück, so
der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV).
Trotz Freisprech-Einrichtung oder “Headset” empfehlen die
GDV-Unfallforscher deshalb, generell zum Telefonieren auf einen
Parkplatz zu fahren. Wer am Steuer telefoniert, gefährdet seinen
Versicherungsschutz
Mit dem Handy in der Hand dürfen Fahrer nur
telefonieren, wenn der Wagen steht und der Motor aus ist. Allein schon
aus Sicherheitsgründen empfehle es sich, generell beim Fahren aufs
Telefonieren zu verzichten. Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht,
muss sogar damit rechnen, dass seine Kasko-Versicherung die Kosten für
den Unfall nicht übernehmen muss. Wer auf das Mobiltelefon im Auto nicht
verzichten kann, sollte sich zumindest eine fest eingebaute
Freisprech-Einrichtung anschaffen, raten die Experten. Das Handy-Verbot
gilt auch für Fahrradfahrer: Wer demnächst auf dem Drahtesel
telefoniert, muss statt bisher 15 Euro ab 1. April 25 Euro Strafe
zahlen. Punkte in Flensburg gibt es dafür allerdings nicht. (dd)
(
de.internet.com – testticker.de)