Schaar: Datenschutz behindert nicht die Bekämpfung des Terrorismus

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Die Behauptung, dass der Datenschutz ein Hindernis für die Bekämpfung
des Terrorismus darstelle, ist nicht zutreffend. Das erklärte der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar heute in Bonn.
Mehrere Innenminister der Union hatten zuvor im Windschatten der
Terrorismusbekämpfung eine neuerliche Absenkung des Datenschutzgesetzes
gefordert.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Datenschutz die
Terrorismusbekämpfung behindere, so Schaar. “Vielmehr dient er dem
Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts, wie es das
Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zum
‘großen Lauschangriff’ – festgestellt hat.” Die Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder verfügten bereits jetzt über umfangreiche
Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus. Nach den
Polizeigesetzen und der Strafprozessordnung stünden den Polizeibehörden
weitreichende Exekutivbefugnisse im präventiven Bereich und für die
Strafverfolgung zur Verfügung. Die Verfassungsschutzbehörden hätten
umfangreiche Befugnisse zur Beobachtung terroristischer Bestrebungen und
Aktivitäten, einschließlich des Einsatzes nachrichtendienstlicher
Mittel.

Der Austausch von – auch personenbezogenen –
Informationen sei zudem zentraler Bestandteil der Sicherheitsgesetze des
Bundes und der Länder. Das BKA-Gesetz und das
Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte darüber hinaus Regelungen zur
Einrichtung zentraler Datensammlungen im Bereich der Polizei (Inpol) und
des Verfassungsschutzes (NADIS-Pzd) zur Unterstützung der
Sicherheitsbehörden. Vor diesem Hintergrund seien pauschale Forderungen
zur Einschränkung des Datenschutzes nicht nachzuvollziehen. (dd)

(
de.internet.com
– testticker.de)

Weitere Infos:

Bundesbeauftragter für den Datenschutz

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