T-Online: Gesetzlich verpflichtet Nutzerdaten herauszugeben

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Durch Beschluss der Staatsanwaltschaft kann der Provider T-Online zur
Herausgabe von Kundendaten verpflichtet werde, sagte T-Online-Sprecher
Martin Frommhold in Bezug auf die Klagen der Musikindustrie gegen
deutsche Filesharing-Nutzer. “Die Identität unserer Kunden geben wir
gegenüber Dritten nur dann preis, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet
sind. Dies gilt zum Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, wenn
eine entsprechende Rechtsgrundlage im Sinne der Strafprozessordnung
(StPO) oder des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorliegt”, so
Frommhold. Liegt dem Auskunftsersuchen, also ein richterlicher Beschluss
zu Grunde, gebe man die angefragten Nutzerdaten entsprechend an die
Strafverfolger weiter.

Die Deutsche Landesgruppe des Verbandes
der Musikindustrie IFPI und die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei
Rasch haben vor kurzem 68 Strafanzeigen gegen Unbekannt erstattet, um
P2P-Tauschbörsennutzer zu belangen. Die Staatsanwaltschaft habe die
Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet, so
die IFPI. Nach Kenntnis über die Identitäten will man Zivilverfahren
einleiten und Schadensersatz geltend machen.

Frommhold legt Wert
auf die Feststellung, dass man Kundendaten ausschließlich an die
Strafverfolgungsbehörden – und eben nicht an private Unternehmen –
rausgebe. Frommhold: “Die Musikindustrie kommt ja nicht auf uns direkt
zu, um Kundendaten zu erfahren – und würde diese aus
datenschutzrechtlichen Gründen auch nie erhalten.” Stellt die
Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss ein Auskunftsersuchen an
den Konzern, müsse man dem aber nachkommen. Die Daten würden dann der
Staatsanwaltschaft übergeben. (dd)

(
de.internet.com
– testticker.de)

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