Kanadisches Gericht erklärt FileSharing für legal

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Die Musikindustrie erlitt vor einem kanadischen Gericht einen schweren
Rückschlag. Der zuständige Richter sah durch den Up- und Download von
Musik per Tauschbörse keine Urheberrechte verletzt; der Dateitausch sei
damit legal. Dem Richter zufolge bestehe kein Unterschied zwischen einer
Tauschbörse und einem Kopierer in einer öffentlichen Bibliothek, der
ebenfalls dazu diene urheberrechtlich geschützte Werke zu
vervielfältigen. Die P2P-Nutzer würden ihre Dateien ebenfalls nicht
aktiv verbreiten, sondern lediglich bereitstellen.

Die
Musikindustrie wollte auf dem Rechtsweg die Herausgabe von Nutzerdaten
für ihre Klagen erstreiten, nachdem die Provider dies verweigert hatten.
(dd)

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