Kostenpflichtige Inhalte werden mit unfairen Methoden kassiert

Sicherheit

Immer häufiger erhalten Verbraucherschützer Hinweise auf Web-Seiten mit
Bezahl-Content, der mit unfairen Methoden kassiert wird. Die Seiten
erscheinen durchaus professionell und seriös, wie z.B.
autokennzeichen.de oder die-rezepte-sammlung.de. Klickt man auf einen
der Menüpunkte, so öffnet sich zunächst ein Dialog-Fenster, welches zum
Eingeben der Buchstaben “OK” auffordert, wenn man den “Inhalt der
Webseite uneingeschränkt nutzen” wolle. Damit stimme man dem Bezug und
der Einrichtung des Anwählprogramms zu. Dass dessen Nutzung jedoch
kostenpflichtig ist, wird den Usern in diesem Dialogfenster ebenso wenig
mitgeteilt wie der Preis selbst.

“Das ist nicht fair”, meinen
die sächsischen Verbraucherschützer. Betreiber von Dialer-Seiten sollten
bereits auf der Eingangsseite klar und deutlich auf die Kosten
hinweisen, die mit der Nutzung ihres Angebotes verbunden sind.

So hat es auch das Landgericht Mannheim jüngst in einem Urteil
entschieden, das die Verbraucherzentrale Berlin erstritten hat. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber weit reichende
Bedeutung haben, denn die gesetzlichen Mindestanforderungen an
Anwählprogramme verlangten die Preisangabe auf der Startseite leider
nicht so eindeutig, so die Experten. Internetnutzer seien deshalb gut
beraten, derartige Dialoganfragen nicht mit “OK” zu beantworten, wenn
sie nicht zusätzliche Kosten tragen wollen. Dann ist zwar der weitere
Inhalt der entsprechenden Webseite nicht einsehbar, oft sind gleiche
oder ähnliche Web-Inhalte auf anderen Webseiten kostenlos zu haben, so
die Verbraucherschützer.

Wer sicher ist, dass er
kostenpflichtige Webinhalte grundsätzlich nicht mit Hilfe von
Anwählprogrammen bezahlen möchte, sollte bei seinem Netzbetreiber die
Dialer-Rufnummerngasse 09009 sperren lassen, so der Rat. (dd)

(
de.internet.com
– testticker.de)

Weitere Infos:

Verbraucherzentrale Sachsen

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