Multimedia Verband begrüßt Spam-Verbot im neuen Wettbewerbsgesetz
Die anstehende Gesetzesänderung, für den durch den Mehrheitsbeschluss im
Bundestag nun der Weg frei ist, ist nach Auffassung des DMMV ein erster
Schritt in die richtige Richtung. Trotz weiterhin bestehender
Rechtsunsicherheiten und fehlender internationaler Regelungen sei damit
zu rechnen, dass das ausdrückliche Verbot der Zusendung unerwünschter
Werbe-E-Mails eine gewisse Präventivwirkung entfalten wird, so ein
Sprecher gestern in Düsseldorf. Das Gesamtaufkommen an Spam dürfte
demnach geringer werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der weit
überwiegende Teil des Werbemülls aus dem nichteuropäischen Ausland
stammt, sei allerdings damit zu rechnen, dass sich der Rückgang in
Grenzen hält. Der Verband setzt sich daher für eine weltweite Regelung
ein.
Allerdings löse die UWG-Novelle nicht das Problem bei der
Eintragung und Versendung von Newlettern und E-Cards. “Hier besteht nach
wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit gerade für Verwender
automatisierter, nutzergesteuerter Anforderungsvorgänge, wie sie bei
Newslettern oder E-Cards üblich sind”, so der Sprecher weiter. Eine
versehentliche oder auch missbräuchliche Eintragung in die jeweiligen
Systeme durch Dritte ist für die Anbieter kaum als solche zu erkennen.
Erst das Versenden einer Bestätigungsmail an die eingetragene E-Mail-Adresse
gibt letztlich Aufschluss über deren Korrektheit. Dies erst recht zumal
die Anbieter aus datenschutzrechtlichen Gründen weder dokumentieren
können, durch wen die Eintragung in eine E-Mail-Liste tatsächlich
erfolgt ist, noch zusätzliche Informationen des Eintragenden abfragen
dürfen. Da die Rechtsprechung in einzelnen Fällen zudem die Zusendung
eines Aktivierungslinks, wie sie bei Bestätigungsmails üblich ist,
bereits als E-Mail-Spam gewertet hat, laufen die Anbieter Gefahr, dass
ihnen versehentliche oder missbräuchliche Eintragungen durch Dritte
zugerechnet werden. (dd)
(
de.internet.com – testticker.de)
Weitere Infos:
DMMV