Verbraucherschützer: SMS-Anbieter missachtet Datenschutz
Mit dubiosen Rechnungen versuchte im letzten Jahr eine Hamburger Firma
bei zahlreichen Kunden ein SMS-Paket abzurechnen, das Kunden per Handy
bestellt hatten. Als Nachweis für die Bestellung und die Nutzung des
Chats legte die Firma detaillierte Einzelverbindungsnachweise mit
kompletter Rufnummer vor. Beigefügt waren außerdem die Inhalte der
angeblich versandten SMS. Dies verstößt jedoch gegen den Datenschutz,
wie sowohl Regulierungsbehörde als auch der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz bestätigten.
Die Speicherung der vollständigen
Rufnummern und insbesondere die Speicherung der Inhalte der gesendeten
SMS ist ohne die Einwilligung des Verbrauchers unzulässig und unterliegt
dem Fernmeldegeheimnis.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte forderte
darauf hin die Firma auf, die bisher gespeicherten Daten unverzüglich zu
löschen und zukünftig eine entsprechende Speicherung ohne Einwilligung
der Betroffenen zu unterlassen. (dd)
Weitere Infos:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Regulierungsbhebörde