Datenverlust ohne Schadensersatz

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Vergangene Woche fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil,
das zwar positiv für IT-Unternehmen ist, negativ aber für Kunden, die
nicht aufpassen. Ein Reiseunternehmer, der seinen Computer-Dienstleister
auf Schadenersatz verklagte, geht nach einem Server-Absturz mit
Datenverlust nun leer aus.

Die wichtigen Daten des Auftraggebers
waren diesem wohl nicht wichtig genug, an eine Datensicherung als Teil
des Dienstleistungsvertrages zu denken. Bei Wartungsarbeiten des
IT-Dienstes gingen dummerweise bedeutsame Informationen verloren.

Ein Mitarbeiter des IT-Dienstleisters sagte vor Gericht aus, dass er
nicht wissen konnte, dass sich das Reiseunternehmen nicht bei
Vertragsabschluss für eine Datensicherung entschieden hatte. Dann
nämlich hätte er vor den Arbeiten noch einmal die Informationen
abgesichert. Der Auftraggeber hat sich nun das Versäumnis selbst
zuzurechnen. Weil er seine Daten selbst nicht einmal monatlich
absicherte, will sich der Dienstleister nun nichts vorwerfen lassen –
und gewinnt. (mk)

Weitere Infos:

Oberlandesgericht Hamm

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